Sehr strange das Ganze. Der lokale Energieversorger ist verpflichtet Euch eine Grundversorgung zu stellen. Soweit mein Kenntnisstand. Das Unternehmen ist eigentlich auch der Netzbetreiber. Warum die Euch nicht finden ist mir schleierhaft. Der Zählereinbau ist doch mit Sicherheit auch von denen durchgeführt worden.
Also sehr merkwürdig.
Habt Ihr nie schriftlich den Zähler mit Zählerstand (auch wenn dieser 0 war) angemeldet?
Bei uns war es so daß wir den Vertrag mit dem Vorversorger gekündigt hatten zum 30.11.07. Der neue Vertrag mit dem anderen Energieversorgungsunternehmen konnte erst am 01.01.08 beginnen. Für den Monat Dezember haben wir daher die Grundversorgung beim lokalen Unternehmen beantragt. Dort wurde uns mitgeteilt, aber das mag auch von Fall zu Fall unterschiedlich sein, daß dort auch ohne eine Anmeldung von uns die Stromversorgung garantiert sei. Das Unternehmen sei verpflichtet uns mit Strom zu versorgen. Auch ohne eine Beantragung hätte man dort den Zählerstand abgelesen und uns eine Rechnung geschickt und uns in einen Basistarif eingestuft.
Ist jetzt ein ganz anderer Sachverhalt aber aufgrund der Verpflichtung zur Versorgung versteh ich nicht, warum in Eurem Fall beim lokalen Betreiber keine Info vorliegt.
Jetzt ist es eh zu spät, aber schriftlich um eine Kundennummer zu bitten wäre vielleicht elegant gewesen und im gleichen Schreiben die Zählernummer mitanzugeben.
Keine Ahnung wie die Rechtslage ist, aber ich würd auch erstmal Widerspruch einlegen und eine Frist beantragen um den Sachverhalt in Ruhe zu prüfen. Ggf. mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen um dort nochmal nachzuhaken bzgl. der Stromversorgung ob da irgendwelche Infos vorliegen
VG
Sun