Hallo sunshine,
also... bei der Europäischen Reiseversicherung ist es wie folgt:
Bis 31.10.07 war es so, dass eine Rücktrittskosten-Versicherung nur bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung möglich war. Ein späterer Abschluss konnte nur mit einer umständlichen Ausnahmegenehmigung nachgeholt werden.
Seit 01.11.07 hat sich dieses Verfahren geändert, der Abschluss der Rücktrittskosten-Versicherung ist bis 4 Wochen oder 1 Monat (leg mich da bitte nicht 100% fest, kann beides sein) vor dem Reiseantritt möglich. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 4 Wochen oder 1 Monat, so muss der Versicherungsabschluss sofort bzw. am der Buchung folgenden Tag erfolgen. Eine Ausnahmegenehmigung gibt es jetzt in keinem Fall mehr.
Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte...wenn Du noch Fragen hast, schicke mir gern eine PN!
Viele Grüsse
loewin hb