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Thema: Ebay,...ich rege mich auf.

  1. #1
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    Standard Ebay,...ich rege mich auf.

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    Ich habe am letzten Sonntag bei Ebay einen Artikel von H+M versteigert, nagelneu und der Herr hat über das doppelte vom Originalpreis geboten

    Nachdem die ganze Zeit kein Geöd kam, habe ich meine daten nochmal dem Käufer geschickt und am Donnerstag gefragt, ob er schon überwiesen hat, da ich nächste Woche weg bin und dann nicht verschicken kann.

    Heute kam dann eine Mail:

    Sry aber ich muss leider sagen das mein account scheinbat gehackt wurde und dadurch diesen artikel erworben habe!Hoffe das sie dafür Verständnis haben.

    mfg XXX


    Das fand ich ziemlich frech, da ich vermute, dass ihm die Jacke dann doch einfach zu teuer war und er es sich anders überlegt hat.

    Ich habe dann geantwortet, dass ich dafür kein Verständnis habe und ihm nicht glaube, da er eine Woche Zeit hatte sich bwei mir diesbezüglich zu melden und ich ihn, wenn er sich nicht im Laufe des Tages meldet bei ebay melde.

    Ich glaube ihm einfach nicht und möchte mein Geld haben.

    Wie würdet ihr darauf reagieren??
    \"Ich bin halt ein Mädchen\"

  2. #2
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    "Kein Problem, schicken sie bitte eine Kopie der Bestätigung, die sie bei der Polizei bekommen haben, wo sie Anzeige gegen unbekannt erstattet haben. Sollte diese Kopie nicht in einer Woche eintreffen, bitte ich Sie den Betrag unverzüglich zu überweisen."
    ****************

  3. #3
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    Kommt drauf an, wieviel Zeit und Nerven du investieren magst.

    Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag, und da es sich um einen Privatverkauf handelt (nehme ich jetzt mal an ) kein Widerrufsrecht. Somit muss er zahlen - theoretisch. Es sei denn, er weist dir nach, dass sein Account wirklich gehackt wurde, kann ich mir aber auch kaum vorstellen anhand dieser Nachricht, die er dir geschickt hat.

    Meine Erfahrung ist allerdings, dass es sich bei kleineren Beträgen einfach nicht lohnt, Stress zu machen. Du kannst es natürlich versuchen, setz eine Frist zur Zahlung und wenn kein Geld kommt, zieh ein Mahnverfahren durch.

    Ich hake solche Sachen, mache auch seit Jahren eBay und finde, dass der Stress einfach nicht lohnt. Wenn du angibst, dass ihr die Transaktion nicht abgeschlossen habt (und er zustimmt), bekommst du die VK-Provision erstattet und kannst neu einstellen. Aber wie gesagt - du musst wissen, wie wichtig dir die Sache ist. Im Recht bist du imho auf jeden Fall.

  4. #4
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    angie's vorschlag finde ich richtig gut - GENAU SO würde ich es machen.

    lg, die susi.
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  5. #5
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    Er hat geantwortet

    naja dann werde ich wohl die transaktion durchführen müssen.werde dies jetzt tätigen das geld wird voraussichtlich bis morgen da sein.



    Tja, da hat dann wohl einer gemerkt, dass es so einfach doch nicht geht. Es geht ja immerhin um 70,-. Aber ich hatte mir sein Profil nochmal genauer angeguckt und am Tag der ersteigerung hat er nachdem er bei mir geboten hat noch jemand anderes bewertet. Ein "Hacker" würde das wohl kaum machen.

    Dann bin ich mal gespannt, wann das Geld drauf ist.

    Und danke noch für eure Tipps!!!
    \"Ich bin halt ein Mädchen\"

  6. #6
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    Hier möchte ich mal kurz darauf hinweisen, dass der Käufer sehr wohl ein Rücktrittsrecht hat, wenn er ein irriges Angebot abgegeben hat.

    Wer sich bei der Abgabe eines Kaufvertragsangebots irrt, kann diese Erklärung anfechten. Die Anfechtung muss allerdings sofort erfolgen, nachdem der Fehler bemerkt wurde.
    Sollte dem Verkäufer durch die Anfechtung ein Schaden entstanden sein, so ist dieser allerdings zu ersetzen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich der Artikel nun nicht mehr verkaufen läßt.

    BGB § 119
    Anfechtbarkeit wegen Irrtums

    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

    (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

    Dem Käufer steht also dann ein Anfechtungsrecht nach § 119 II BGB zu, wenn er sich beim Kauf geirrt hat.

  7. #7
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    Ich selbst habe auch schonmal was ersteigert und dann erst festgestellt, dass es nicht das war was ich eigentlich wollte (ich war im "Biet-Wahn"). Ich habe dann aber direkt eine nette Mail geschrieben und dann war das auch ok.

    Aber hier scheint der Fall anderes zu liegen. Er hat einfach gelogen, da bin ich mir absolut sicher und seine Reaktion bestätigt mir das nur.

    Hätte er mir direkt nach der Auktion geschrieben, dann wäre das ein ganz anderer Fall gewesen. Außerdem kam sein Höchstgebot 3 Stunden vor Ende der Auktion.
    \"Ich bin halt ein Mädchen\"

  8. #8
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    Mein Account ist auch mal geknackt worden. Ich bin aber zu dem Zeitpunkt mehr als Verkäuferin tätig gewesen. Ebay hat aber mein Passwort gesperrt, da die Leute dort erkannt haben, daß diese Angebote nicht mit denen übereinstimmen, die ich immer einstelle. Ich habe dann das PW ändern müssen und nach einigen Wochen waren wir wieder soweit, ebay hat aber wieder richtig reagiert. Leider kommt es anscheinend oft vor, daß Accounts geknackt werden. Du könntest das deinen Käufer schreiben, daß er bei ebay nachfragen soll (es gibt da eine tolle Hotline) ob jemand seinen Account geknackt hat. Wenn dem so ist, dann mußt du wohl auf dein Geld verzichten. Ist es nicht so, dann muß er dir das Geld zahlen. Bei Privatverkäufen gibt es ja kein Rücktrittsrecht wie bei gewerblichen VK. Außer man ist von Mensch zu Mensch kulant.

    Ich würd das wie gesagt, nicht gleich ablehnen und als Ausrede sehen, solche Sachen kommen leider vor.

  9. #9
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    es hatte sich ja schon geregelt, s.o.

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