Es geht weiter, ich finde es schon fast amüsant:
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot in kleinen Kneipen gekippt. In Berlin und Baden-Württemberg darf in solchen Gaststätten ab sofort wieder geraucht werden.
Die Karlsruher Richter erklärten am Mittwoch die Gesetze zum Nichtraucherschutz in den beiden Bundesländern für verfassungswidrig. Das Karlsruher Gericht gab damit den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn statt. Da in den meisten anderen Bundesländern ähnliche Regelungen gelten, dürften sie nach Einschätzung von Experten dort ebenfalls verfassungswidrig sein.
Die beiden Länder müssen nun bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Vom Rauchverbot sind bis dahin Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ausgenommen, sofern Jugendliche keinen Zutritt haben.
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Nach den Worten der Karlsruher Richter wäre allerdings ein striktes Rauchverbot in allen Lokalen mit dem Grundgesetz vereinbar. "Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Er verwies auf Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums, wonach jährlich 3300 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens sterben.
Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden. Denn durch die gegenwärtigen Regeln werde die "getränkegeprägte" Kleingastronomie durch teilweise existenzbedrohende Umsatzrückgänge wirtschaftlich besonders stark belastet. Zum einen sei der Raucheranteil unter ihren Gästen besonders hoch, zum andern wanderten die rauchenden Gäste tendenziell zu Lokalen mit Raucherräumen ab. Deshalb seien die Verbote unverhältnismäßig und verletzten die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat. (Az: 1 BvR 3262/07, 402/08 u. 906/08 vom 30. Juli 2008)
Wir werden in Ewigkeiten nicht mehr gut machen können, was wir den Tieren angetan haben.
Mark Twain