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Thema: Wohnungskündigung - bis wann muß sie beim Vermieter sein?

  1. #1
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    Standard Wohnungskündigung - bis wann muß sie beim Vermieter sein?

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    Es wird spannend...

    Samstag haben wir uns eine Wohnung angeschaut - die wir auch gern hätten.
    Haken: sie ist sofort bezugsfertig. Der Vermieter würde wohl auch Einzug zum 01.05. akzeptieren.
    Morgen gibt´s Bescheid, ob wir die Auserwählten sind - oder ob er einen der zahlreichen anderen Interessenten vorzieht

    Naja, wenn wir es sind, müssen wir schneeeeeellstmöglich unsere alte Wohnung kündigen. Also noch bis 01.04. - das ist ja schon einen Tag nach der Bekanntagbe, ob wir die Wohnung bekommen... Frage: muß der Brief bis 01.04. abgeschickt sein - oder bis 01.04. beim Vermieter sein????

    Ich würde natürlich versuchen, Nachmieter zu finden, die zügig in unsere Wohnung ziehen möchten, logo.

    Ach, ist das spannend! Morgen weiß ich mehr...

  2. #2
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    Also wir hatten bei unserer alten Wohnung sogar 3 Monate Kündigungsfrist! Wir hatten allerdings auch keine Nachmieter.

  3. #3
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    Original geschrieben von Crazymaus
    Also wir hatten bei unserer alten Wohnung sogar 3 Monate Kündigungsfrist!
    Ich denke, das ist die normale Frist.

    Der Vermieter muss im Übrigen vom Mieter gestellte Nachmieter sowieso nicht akzeptieren, wenn sie ihm nicht genehm sind.

  4. #4
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    was steht denn in deinem Mietvertrag?

    Wir müssen zB bis zum dritten Werktag im Monat gekündigt haben, und haben wir dann eine zwei monatige Frist.

  5. #5
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    Kenn ich auch so - bis zum 3. Tag im Monat muss die Kündigung da sein. Allerdings hatten wir auch immer 3 Monate Frist, noch nie 4 Wochen ...

  6. #6
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    Das müsste in eurem Mietvertrag stehen. Ich kenne es aber auch so: Bis zum dritten Wertag eines Monats kann man kündigen und die frist ist dann meistens 3 Monate.

    In deinem Fall würde das heißen: bis zum 03.04 muss gekündigt werden (ob da das Datum des Poststempels zählt oder wann der Vermieter es in den Händen hält - kA) und dann habt ihr halt z.B. noch bis einschl. Juni die Wohnung.
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  7. #7
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    Ja, klar haben wir auch 3 Monate Kündigungsfrist - da habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt.
    Ich wollte nur wissen, bis wann die Kündigung wohl beim Vermieter sein muß.
    Daß wir ohne akzeptierten Nachmiete erst Ende Juni rauskommen, war mir schon klar.
    Ich wollte nur wissen, bis wann der Brief beim Vermieter sein muß, üblicherweise.
    Wir haben nen ganz normalen,allseits üblichen Mietvertrag. Da ich unseren grad nicht zur Hand hatte, wollte ich halt mal hier fragen

  8. #8
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    Bis zum dritten Werktag des April muss die Kündigung beim Vermieter sein, also bis zum 3.April, § 573c BGB:
    "Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats zulässig".
    Also müsst ihr notfalls durch Boten oder persönliche Übergabe durch einen Zeugen dafür sorgen, dass der Vermieter spätestens am Donnerstag dieser Woche die schriftliche, von euch beiden unterzeichnete Kündigung in den Händen hält.

  9. #9
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    Danke für die klare Aussage!

  10. #10
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    Aber immer gerne, ich bin lange genug Richterin in Mietsachen gewesen!

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