@ Gnurgli
Das mit dem falschen Auszeichnen (gift und geringer Preis) kommt täglich 1000fach vor, so dass der Zoll gar nicht in der Lage wäre, das weiterzuverfolgen. Der Verkäufer hat also nichts zu befürchten und Du auch nicht, weil Du ja nicht wusstest, dass der Verkäufer das so angibt.
Ich würde ihnen keine Lügengeschichten (Geschenk und so) auftischen, sondern die Gebühren bezahlen.
Bring den Ausdruck der Ebay-Rechnung (und evtl. die Paypal-Abrechnung) mit, Dir werden dann die tatsächlichen Zollgebühren berechnet und Du kannst Dein Päckchen nach Zahlung mitnehmen.