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Thema: Frage zur Vorsorgepauschale (Steuerfreibetrag)

  1. #1
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    Standard Frage zur Vorsorgepauschale (Steuerfreibetrag)

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    Hallo

    da ich in diesen Sachen noch ein Anfänger bin, stelle ich meine Frage einfach mal hier ein, und hoffe auf Rat (vielleicht ist ja ein Hobby Steuerkenner anwesend?).

    Ich (Studentin, 22) werde dieses Jahr durch meine Nebenjobs über den Steuerfreibetrag von 7680 € kommen. Nun frage ich mich, was ich alles anrechnen lassen kann, um mich unter diesen Betrag zu bringen, und das Kindergeld weiter zu erhalten bzw. nicht zurückzahlen zu müssen.

    Die Werbe/Fahrtkosten (920 €) und die Sonderausgabenpauschale (36 €) sind mir bekannt. Nun habe ich im Internet etwas über eine Vorsorgepauschale gelesen. In welcher Höhe liegt diese und kann ich diese auch als jobbende Studentin anbringen?

    Vielen Dank und liebe Grüße!

    Merit

  2. #2
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    Hallo,

    ich sag gleich vorweg, ich bin kein Steuerexperte, hatte aber eben meine Steuerrechtsprüfung und mich hat das gerade interessiert. In Ö. gibt es diese Pauschale (meines Wissenstandes her) nicht und ich geb keine Garantie ab.

    So wie ich das verstanden habe, musst du in einem Dienstvertragsverhältnis sein und Beiträge zur gesetzlichen Vorsorge (Rente) entrichtet haben. Diese sind als Sonderausgabe abzugsfähig und wirken einkommensmindernd.Die Pauschale kann in Anspruch genommen werden und erleichtert die Berechnung.

    Du kannst sie also auch als Studentin geltend machen. Die Berechnung geht nach 2 Schritten.
    Erstens: 50% der relevanten Versorgungsbeiträge (die du im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis geleistet hast )PLUS
    Zweites: 11% deines Arbeitslohnes, aber höchstens 1500€.

    Die Summe dieser Beträge ist der Absatzbetrag.

    Als Student müsstest du eigentlich auch die Studiengebühren und diverse Hilfsmittel (Bücher etc.) absetzen können, musst du mal versuchen, die Finanzämter sind sich da noch nicht ganz einig. Du musst nachweisen, dass das Studium mit deiner Arbeit zu tun hat..tja
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  3. #3
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    Danke

    Also wenn ich beispielswiese dieses Jahr 9600 Euro nebenbei verdiene durch Jobben übers Jahr verteilt, dann wären das ca. 1323 Euro, oder? Diese Vorsorgepauschale kann ich also immer absetzen, auch wenn ich familienversichert bin und sonst keine weiteren Abgaben habe?

    liebe Grüße

    Merit

  4. #4
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    Habe gerade was dazu gefunden :

    Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 (Kindergeldanspruch der Eltern (Az: 2 BvR 167/02)) sind neben den Aufwendungen für die Ausbildung auch die Sozialabgaben des Kindes abzugsfähig. Folglich kann der Anspruch auf Kindergeld auch dann weiterbestehen, wenn die Einkünfte des Kindes die Summe aus Freibetrag von 7680 Euro und Werbungskostenpauschale überschreiten.

    Super. ^.^

    Dann muss ich aber praktisch eine komplette Steuererklärung einreichen, um mich wieder unter diesen Freibetrag zu rechnen?

    Kann ich diese 1134 Euro Mindesbetrag, der absetzbar ist bei der Vorsorgepauschale auch abrechnen, wenn ich keine so hohen Vorsorgebelastungen hatte?

    liebe Grüße

    Merit

  5. #5
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    Normalerweise sollte das möglich sein. Die Vorsorgepauschale wird eigentlich jedem gewährt. So genau hab ich mich aber in letzter Zeit noch nicht damit befasst. Das kommt nämlich bei uns im (Steuer)Büro nicht so oft vor und falls doch, rechnen die Programme für uns. Lad dir einfach mal das Elster-Programm runter, da gibt´s auch eine einfache Steuerberechnung.
    Auf geht´s!

  6. #6
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    Ach ja, Bücher für´s Studium etc. gelten nicht als Werbungskosten für deine Nebenjobs. Und die Sache mit den Kosten für´s Studium ist noch lange nicht spruchreif und würde sowieso nur unter bestimmten Voraussetzungen gelten.
    Auf geht´s!

  7. #7
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    Ok, also Studienkosten nicht, aber die 920 Werbekosten (Fahrtgeld) und die 1000 nochwas Vorsorgepauschale geht aber, habe ich jetzt so verstanden. ^.^

    Danke für den Tipp, bei Elster guck ich mal rein.

  8. #8
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    Yep, genau!
    Auf geht´s!

  9. #9
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    Super, danke

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