Rechtlich ist es so, dass du auch bei einem Kaufvertrag unter Verbrauchern, also ohne die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers gegenüber Unternehmern im Internethandel für Mängel haftest.
Wenn du sagst, du hast es korrekt verschickt und es war in Ordnung, musst du das notfalls beweisen, denn dass das Handy, was er dir jetzt zeigt, kaputt ist, steht ja fest. Frage ist also, kannst du das? Kannst du nachweisen, dass du ihm ein anderes Handy geschickt hast?
Sonst würde ich den Kauf rückabwickeln und es gut sein lassen. Man kann immer mal wieder an solche Leute geraten. Du kannst natürlich auch gar nichts machen und warten, ob er dich wegen so einem Mist überhaupt verklagt, was ich nicht glaube. Aber das musst du entscheiden. Schreib mir gerne noch eine pm, wenn du noch Fragen hast.