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Thema: Brauche Hilfe wg. Rechtslage bei einem Verkehrsverstoß

  1. #1
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    Standard Brauche Hilfe wg. Rechtslage bei einem Verkehrsverstoß

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    Vor einiger Zeit hat mein Mann falsch geparkt, abends für vier Stunden am Stück. Für diesen Verstoß hat er zwei Bußgeldbescheide über je15 Euro von zwei verschiedenen Sachbearbeitern bekommen. Daraufhin haben wir in der Frist den Einspruch eingelegt mit der bitte um Prüfung, da es sich um den gleichen Verstoß gehandelt hatte. Eine Doppelzahlung wollten wir vermeiden. Heute kam der Brief von der Stadt, dass sie nach der Prüfung beschlossen haben die Sache nicht zurückzuziehen, aber statt zwei Bußgeldbescheide über je 15 Euro, machen Sie daraus ein Verwarnungsgeld über 25 Euro.
    Ich fühle mich da ganz schon veräppelt. Ich finde, dass es reine Willkür ist, sonst können 10 verschiedene Beamte einen für die gleiche Sache aufschreiben. Vor allem dieses Umwandeln von einem Bußgeldbescheid in ein Verwarnungsgeld.
    Weiß jemand, ob das überhaupt geht? Oder hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Ich werde morgen dort anrufen, wollte aber erst mal etwas in der Hand haben.

    Danke und VLG

    übrg. am besagten Abend hat mein Mann nur ein Zettelchen am Auto vorgefunden

  2. #2
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    ich würde annehmen, dass Verwarnungsgeld weniger Konsequenzen nach sich zieht (zB keine Punkte, Bußgeld bekommt man für eine Ordnungswidrigkeit).....hm?

    Ich würde erstmal nachfragen, ob denn beide ursprünglichen BEscheide rechtmäßig sind? oder einfach Doppelbearbeitung. Nur im ersten Fall wäre eine "Zusammenlegung" rechtens

  3. #3
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    DAS würde mich auch mal interessieren *sorryfürot*

    ich habe nämlich auch mal vor ca. zwei jahren an der uni - der in stuttgart beliebteste platz für stuttgarts knöllchenverteiler, die stadt braucht ja geld - innerhalb von knapp vier stunden (zwei vorlesungen) DREI strafzettel bekommen wegen parkens ohne parkschein, alle à 10 euro.

    sind schon bezahlt, mittlerweile habe ich einen PARKPLATZ an der uni, weil mir diese beamtenwillkür zu blöd geworden ist...

    aber: ich habe mich damals auch gefragt: in welchem turnus dürfen die wiederkommen und knöllchen an die karre pappen, wenn man ohne parkschein parkt oder falsch parkt - stündlich? kann ich mir kaum vorstellen obgleich ich damals einfach bezahlt hatte...
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  4. #4
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    kann natürlich auch sein, dass der Preis von der dauer des falschen parkens abhängt..stimmt...das würde für meine erste theorie sprechen

  5. #5
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    Nachfolgend die Aussage unserer städtischen Verkehrsaufsicht:

    "ich weiß ja nicht, was das für ein Verstoß war (Parken im Haltverbot, Parken ohne Parkschein...?) aber es ist leider so, dass sich die Bußgeldbeträge für falsches Parken nach Zeitspanne gestaffelt erhöhen. Parkt man z.B. länger als eine Stunde im Haltverbot, so kostet dies 25,00 statt 15,00 (bis zu einer Stunde). Naja und bei Parkscheinverstößen staffelt es sich von bis zu 30 Minuten (5,00 Euro) bis hin zu über drei Stunden (25,00) Klingt also erstmal rechtlich korrekt, dass die aus 2 Verstössen einen über 4 Stunden gemacht haben..."


    Hoffe das hilft,
    Purzel

  6. #6
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    Ich danke euch! Hatte heute doch einen bei der Behörde erreicht und tatsächlich, ihr hattet recht, es ist die Parkdauer. Man kann für die gleiche Tat nicht zwei Mal bestraft werden, aber die Parkdauer war mehr als 1 Std. Er musste selbst zugeben, dass der Brief seiner Kollegin "etwas" unglücklich formuliert war

    LG

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