Du kannst schon zwei 400€-Minijobs haben, allerdings darfst du zusammengerechnet nicht mehr als 400€ verdienen, ansonsten wirst du sozialversicherungspflichtig. Was geht ist ein 400€-Job und ein Job als sog. Werkstudent. Für den 400€ Job zahlt der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben, beim anderen brauchst du eine Lohnsteuerkarte und bist rentenversicherungspflichtig.

LG
Lucrezia