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Thema: Nebenjobs und Co

  1. #1
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    Standard Nebenjobs und Co

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    Hallo nochmal,
    habe noch eine wichtige andere Frage und Ihr könnt mir da bestimmt weiterhelfen.
    Und zwar möchte ich einen guten Nebenjob, habe aber gute Auswahl und möchte auch lieber mehr als 400 Euro arbeiten. Wißt Ihr wie das mit den Steuern ist, wenn man zwei 400 Euro Jobs habt? Geht das überhaupt?
    Und vor allem lohnt sich das, oder wird so viel abgezogen, dass es sich im Endeffekt nicht rentieren würde? Oder wäre es besser dann Vollzeit Job zu machen? Habe bis Oktober nämlich Leerlauf, erst dann fängt mein Studium wieder an.
    Freu mich über jede Antwort, kenn mich steuerrechtlich nämlich nicht allzu gut aus. ( Und das trotz Jura Studium - sehr peinlich!!! )

    Vielen lieben Dank im voraus und Schande über mich, dass ich das nicht selber weiß
    LG
    Julia

  2. #2
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  3. #3
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    Vielen lieben Dank, der Link ist cool.
    Aber weiß jmd ob sich das dann geldmäßig überhaupt lohnt?
    Möchte gerne viel arbeiten, aber eben nicht für einen kleinen Restbetrag nach Abzügen.
    Hat jmd von Euch vielleicht schon einmal zwei 400 Euro Jobs gleichzeitig gemacht?
    Oder was wäre besser?
    Vielen Dank, hier gibt es immer Antworten und dafür muss ich das Beautyboard echt mal wieder loben!!!
    LG
    Julia

  4. #4
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    Also meine Freundin hatte neben Ihrem Hauptjob (LSK 1 ) zeitweise 2 Nebenjobs und einen auf Honorarbasis.

    Von dem auf Honorarbasis musste sie bis zu einem gewissen Betrag nichts abführen.
    Den ertsen 400€ Job konnte sie so machen, bei dem zweiten musste sie auf Lohnsteuerklasse 6 arbeiten. Das sind massig Abzüge.
    Lohnte sich nur gering, aber sie hatte Spaß!

  5. #5
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    ich hatte das auch , einen auf lsk 1 und einen auf 6.
    eventuell bekommst du ja die lohnsteuer zurück in deinem fall, so dass der zweite job sich doch lohnt.
    https://www.instagram.com/apiasimon/

  6. #6
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    Ja stimmt, beim Jahresausgleich hat sie auch einiges zurückbekommen. *wiedereinfall*

  7. #7
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    Wieso versucht du nicht, einen Minijob bis 400 EUR zu bekommen und einen Teilzeit-Job auf Lohnsteuerkarte? Damit würdest du wahrscheinlich am besten fahren. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber die Abgaben und du bekommst das Geld cash auf die Täsch. Dann könntest du zusätzlich noch einen Job mit Lohnsteuerklasse 1 haben und wärst dann nur in der Rentenversicherung pflichtig. Da hättest du dann ca. 10 % Abzüge für die Rentenversicherung und deine Lohnsteuer. Die könntest du aber evtl. im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder zurück bekommen. Der 400-EUR-Job hätte dann in der Einkommensteuererklärung nichts zu suchen.

    Aber Vorsicht: Deine wöchentliche Arbeitszeit in der Vorlesungszeit darf mit beiden Job´s zusammen nicht mehr als 20 Wochenstunden betragen, sonst bist du keine ordentliche Studierende mehr, sprich dein Studium steht nicht im Vordergrund und dann bist du nicht mehr im günstigen Studententarif krankenversichert. In den Semesterferien ist es egal, wie viel du arbeitest.

    Ausserdem würd ich wegen Kindergeld auch ncoh aufpassen. Sobald du nämlich nach Abzug der Werbungskosten und der Sozialabgaben über 7680 EUR (ungefährer Betrag, weiss nicht ob der ganz richtig ist) liegst, fällt das auch weg. Dazu zählen dann beide Jobs.
    Auf geht´s!

  8. #8
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    Ach ja, mir ist gerade noch was eingefallen.

    Wenn du zwei 400-EUR-Jobs hast, werden beide sozialversicherungspflichtig und der eine ist dann LSt-Kl. 1, der andere LSt-Kl. 2. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich meine, solange die Voraussetzungen für Studenten bei dir zutreffen wegen der Arbeitszeit, wärst du nur in der Rentenvers. pflichtig.

    Steuern seh ich als nicht so dramatisch an, weil man da ja als Studentin dann doch das meiste wieder erstattet bekommt, aber die Sozialabgaben, die sind weg.
    Bei der Sache bin ich mir jetzt aber nicht 100%-ig sicher, wie dann die Sozialabgaben berechnet werden.
    Auf geht´s!

  9. #9
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    Steuerfrei kann man nur einen EUR 400 Job haben.
    Liebe Grüße
    jennifer

  10. #10
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    Du kannst schon zwei 400€-Minijobs haben, allerdings darfst du zusammengerechnet nicht mehr als 400€ verdienen, ansonsten wirst du sozialversicherungspflichtig. Was geht ist ein 400€-Job und ein Job als sog. Werkstudent. Für den 400€ Job zahlt der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben, beim anderen brauchst du eine Lohnsteuerkarte und bist rentenversicherungspflichtig.

    LG
    Lucrezia

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