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Thema: pflegebedürftige Eltern

  1. #11
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    Die Alten werden irgendwann bockig. Das haben wir jetzt schon mehrfach durchexerziert und jedes Mal sind sie irgendwann noch engstirniger als eh geworden.
    Das ist kein Vorwurf an alte Menschen, das passiert eben so und macht es nicht einfacher.
    Meine Tante hat auch Terz gemacht, als meine Eltern meiner Oma einen Heimplatz suchten. "Die pflegt man zu Hause". Die hat gut reden, wohnt 500km weit weg und hat ne Ausbildung in dem Bereich. Sollse herkommen.
    Die Meinungen dazu sind eben unterschiedlich. Ich würde mir das auch nicht zu muten und konsequent bleiben. Man macht sich nur kaputt.
    What if I fall? Oh but my darling what if you fly? E.H.

  2. #12
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    Original geschrieben von ena80
    Ja eben, sagen wir auch alle. Aber er will das nicht, da er ja Kinder hat die den Job machen können. Dass diese Kinder auch Familie und 100 % Jobs haben kümmert ihn nicht sonderlich...
    Tja nun, das ist doch aber sein Problem. Sollen deine Mutter und seine anderen Kinder(?) doch einfach den "Dienst" quittieren! Basta.

  3. #13
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    Original geschrieben von vivian
    Tja nun, das ist doch aber sein Problem. Sollen deine Mutter und seine anderen Kinder(?) doch einfach den "Dienst" quittieren! Basta.
    Geht das so einfach? Immerhin ist es der Vater. Was sagt die Mutter dazu? Bisher ist doch nur ena wütend, weil der Opa ihrer Mutter das Leben schwer macht. Aber wie sieht die Mutter das? Außerdem sind die Gefühle Eltern/Kind im Alter immer schwierig. Da geht es, so meine ich, nicht, "einfach so alles hinzuschmeißen". Man schmeißt nicht seine Kindheit und seine Eltern hin. Da ist zu viel Erinnerung.
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  4. #14
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    Ich habe meiner Mutter gestern gesagt, dass sie sich endlich mal nur um sich selber kümmern soll. Nicht dauernd um andere. Sie macht auch alles für mich. Wenn ich mal im Ausland bin, putzt sie meine Wohnung usw. Ich will das alles gar nicht. Ich mag diese aufopfernde Art nicht. Sie meinte dann, ich solle ihr nicht reinreden, sie könne selber entscheiden. Ist aber schwer, da ich sehe wie sie leidet. Ich denke wenn sie sich nicht kümmern würde, käme ein schlechtes Gewissen.

    Liebe Grüsse an alle

  5. #15
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    Ich meine, es gibt da auch Präzedenzfälle, wo Elternteile sich nachweislich nicht um die Kinder gekümmert haben und das Gericht sie dann von der Betreuuns- bzw. Versogungspflicht entbunden haben.
    Moralisch kann die Tochter das natürlich nur selbst tun. Aber warum sollte man sich seelisch und körperlich kaputt machen, wenn der Vater ein -Entschuldigung für das Wort- Arschloch ist?
    Und Bedürftigkeit liegt ja definitiv nicht vor.

  6. #16
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    Original geschrieben von ena80
    Ja, es sind noch 3 weitere Geschwister. Die wohnen alle etwas weiter weg (ca. 1 Stunde).

    Er hat einer Tochter die Vollmacht über sein Vermögen gegeben, die wird dann wohl sowieso den grossen Teil erben, da sie das so veranlasst hat. Meiner Mutter ist das eh egal. Sie weicht Konflikten gerne aus.
    Na dann ist doch wohl klar wer hier die A....-Karte gezogen hat oder? Soll sich die Schwester Deiner Mutter kümmern, denn schließlich hat sie die Verfügungsmacht über die Konten und kann dann im Bedarfsfall auch eine professionelle Pflegerin bezahlen. Wenn Deine Mutter aber ein Helfersyndrom hat, kannst Du sie wahrscheinlich nicht davon abbringen doch einzuspringen und ihren Vater nach Wunsch zu bedienen.

    LG
    Cecilie

  7. #17
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    Original geschrieben von cecilie


    Na dann ist doch wohl klar wer hier die A....-Karte gezogen hat oder? Soll sich die Schwester Deiner Mutter kümmern, denn schließlich hat sie die Verfügungsmacht über die Konten und kann dann im Bedarfsfall auch eine professionelle Pflegerin bezahlen. Wenn Deine Mutter aber ein Helfersyndrom hat, kannst Du sie wahrscheinlich nicht davon abbringen doch einzuspringen und ihren Vater nach Wunsch zu bedienen.

    LG
    So ähnlich sehe ich das auch. Da muss mal ein Geschwister-Treffen stattfinden.

    Wobei ich denke, dass enas Mutter durch die räumliche Nähe vieles einfacher in die Wege leiten und kontrollieren kann und besser auch sollte. Sie ist und bleibt seine Tochter.
    Falls es dich beruhigt, ena, es soll eine Gesetzesänderung geben (oder hat es schon?), nach der pflegende Angehörige beim Erben besonders berücksichtigt werden sollen.

    Ich weiß natürlich, dass alte Menschen sehr sonderbar werden können und fremde Hilfe häufig ablehnen. Sie wollen keine Fremden im Haus und haben kein Vertrauen zu ihnen.
    Schön wäre es, wenn man ihn überlistet. Gegen eine nette und hübsche junge Frau, die bei ihm als Haushälterin arbeitet und vielleicht auch bei ihm wohnt (liegt natürlich an seinem Zustand) wird kaum Widerspruch kommen.
    Mann bleibt Mann, auch wenn er nicht mehr kann.
    Aber auch da wird man schlecht mit der Tür ins Haus fallen können, sondern sie auf irgendeine Art (vielleicht mehrere Besuche) langsam einführen müssen.

    Nicht erwähnt wurde bislang die Frage inwieweit der alte Herr seine 5 Sinne noch alle beisammen hat und was genau sein gesundheitliches Problem ist.
    Ist er noch Herr seiner selbst, dann ist sein Zustand halb so schlimm, auch wenn das die Sache nicht einfacher macht.
    Hat die eine Tochter nur die Vollmacht oder hat sie die Vormundschaft?

  8. #18
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    @ Nicht_der_Papa: Er ist im Kopf eigentlich noch top fit. Die eine Schwester meiner Mutter hat lediglich die Vollmacht über sein Vermögen (dummerweise ist ihr Ehemann auch noch Bankdirektor, sie warten richtig darauf abzocken zu können..obwohl, sie haben mehr als genug Geld, im Gegensatz zu meiner alleinstehenden Mutter..), nicht aber die Vormundschaft, da dies bislang nicht nötig war.

  9. #19
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    Ich denke, dass er denen die Vollmacht gegeben hat, da er krank war/ist und sich einfach nicht selbst kümmern konnte und der Schwiegersohn ja quasi Fachmann für Vermögen ist.
    Macht also Sinn.

    Zudem kann er die Vollmacht jederzeit widerrufen.
    Die Vollmacht wirkt ansonsten über den Tod hinaus, so dass der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers noch tätig sein kann, bis die Erben die Vollmacht widerrufen.
    Zudem ist eine solche Vollmacht sehr individuell, da es im Einzelnen darauf ankommt, was darin vereinbart ist.
    Der Besitzer einer Vermögensvollmacht hat zudem auch Pflichten und kann mit dem Vermögen nicht machen was er will, da er natürlich dem Bevollmächtigten und im Todesfall den Erben gegenüber rechenschaftspflichtig ist.
    Ich persönlich denke, dass Du das vollkommen überschätzt.

  10. #20
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    Original geschrieben von Nicht_der_Papa


    Wobei ich denke, dass enas Mutter durch die räumliche Nähe vieles einfacher in die Wege leiten und kontrollieren kann und besser auch sollte. Sie ist und bleibt seine Tochter.
    Falls es dich beruhigt, ena, es soll eine Gesetzesänderung geben (oder hat es schon?), nach der pflegende Angehörige beim Erben besonders berücksichtigt werden sollen
    Soweit ich das bisher verstanden habe leben ena und ihre Mutter in der Schweiz.

    Ena halt Deine Mutter da fern! Solche unbefriedigenden Auseinandersetzungen kenne ich zur genüge, der eine hilft, der andere kassiert. Außerdem ist eine Stunde Entfernung durchaus zu schaffen! Soll die doch antanzen, wird ihr eh zuviel, dann stellt sie schon jemanden ein!

    LG
    Cecilie

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