Das ist auch hier in D so.Original geschrieben von Blondie1
Hi,
wenn im Vertrag steht "für andere Tätigkeiten" einsetzbar dann bedeutet das in der Regel (zumindest bei uns in Ö. und ich nehme an auch überall sonst), daß er zwar im Unternehmen für einen anderen Job eingesetzt werden darf, es muß aber zumindest auf dem gleichen Level sein!
D.h. man darf einen Büroangestellten nicht ins Lager versetzen oder in den Versand etc.
Bei uns ist es sogar so, daß Assistentinnen nicht an der Reception eingesetzt werden dürfen (nicht einmal aushilfsweise oder im Notfall), da die eine "Rückstufung" ihrer Tätigkeit wäre.
LG,
Blondie
Dazu gibt es auch noch eine jüngere Entscheidung des LAG Köln aus 2007, die erneut bestätigt, dass die zugewiesene Tätigkeit gleichwertig sein muss.
Das LAG hat hier u.a. darauf verwiesen, dass die möglichen auszuübenden Tätigkeiten im Arbeitsvertrag genau zu beschreiben sind und eine generelle Versetzungsklausel nicht dazu berechtigt, den AN nach Belieben einzusetzen, auch wenn nach § 106 Gewerbeordnung der Arbeitgeber das Recht hat, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen.
Für mich hat das wenig damit zu tun, dass man seinen Müll entsorgt, die Kaffeemaschine bedient (weil reihum Kaffee gemacht wird) und beim Umzug seine Kartons selbst packt (damit man die Sachen nachher wiederfindet).
In diesem Fall würde ich das zwar nicht so eng sehen.
Finde es aber schon etwas seltsam, da es nicht auch nur annähernd was mit seiner Tätigkeit zu tun hat.
Eigentlich müsste darüber dann doch auch bei der Einstellung gesprochen worden sein, dass man damit rechnen muss, auch mal als Lagerist zu arbeiten und es müsste im Arbeitsvertrag vermerkt sein. Nur mit so einer pauschalen Klausel ist nicht absehbar, dass man solche vergleichsweise wesentlich weniger qualifizierten Arbeiten, die gar nichts mit dem Job zu tun haben, auch erledigen soll.
Fraglich ist auch, ob der junge Webdesigner sich als Lagerist überhaupt eignet. Gerade im PC-Bereich gibt es doch etliche junge Männer, die zwar virtuelle Künstler am PC sind, aber bei jeglicher praktischer Arbeit komplett versagen.
Wie balou schon schrieb, ist der gesamte PC-Bereich unheimlich schnelllebig geworden, während früher alles noch so schön überschaubar war, dass man sich bemühen muss, permanent auf dem Laufenden zu bleiben.
Und caroline, Du bist eine Berufserfahrene, während einer, der frisch von der Schule kommt, immer noch eine Menge zu lernen hat.Aber das weißt Du selbst.
Edit: Also für mich ist das Ganze viel mehr ein Beispiel dafür wo u.a. die Nachteile liegen, wenn man in einem kleinen Laden arbeitet und wie man der Willkür ganz anders ausgeliefert ist (hier weil z.B. der Chef aus Einsparungsgründen keinen anderen Arbeitsersatz im Krankheitsfall organisieren will), als dass es ein Beispiel für die Arbeitshaltung von manchen Leuten ist.