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Thema: Was mach ich jetzt ? Ebay Sperrung

  1. #1
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    Standard Was mach ich jetzt ? Ebay Sperrung

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    Hallo,

    der Morgen fing schonmal "fantastisch" an ... ich fahre meinen Rechner hoch, gehe in meine Mails und da steht: Ausschluss vom Ebay Handel .... wegen Verstoß gegen das Fernabsatzgesetz.

    HAHAHAAAARR !!!!

    Ich soll angeblich gewerblich sein ... ich kann nur sagen Haaahaaahaaar !!!

    Ich habe innerhalb von einem Jahr 32 Artikel verkauft, wirklich wahnsinnig gewerblich

    Da hat mich irgendein Rechtsanwalt gemeldet und die machen gleich meinen Account dicht ... und das Problem löst sich sofort, wenn ich folgende Mail ausdrucke und faxe.

    1. "Hiermit erklaere ich gegenueber der eBay Europe S.à r.l., 15 rue Notre Dame, L-2240 Luxembourg und zugunsten der XY GmbH (Namen herausgenommen) , dass ich zukuenftig bei allen gewerblichen Angeboten, die ich auf dem deutschen eBay-Marktplatz einstellen werde, Informationen zum Widerrufs- oder Rueckgaberecht und Angaben zu meiner Identitaet und ladungsfaehigen Anschrift aufnehmen werde.

    2. Ich stelle eBay hiermit von saemtlichen Anspruechen frei, die Dritte gegenueber eBay geltend machen wegen Verletzung dieser Verpflichtung im Rahmen der von mir auf dem deutschen eBay-Marktplatz eingestellten gewerblichen Angebote und Inhalte. Ich uebernehme hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschliesslich saemtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Hoehe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von mir nicht zu vertreten ist."

    3. Fuer jeden Verstoss gegen die oben unter 1. genannte Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Hoehe von 1.000 Euro faellig, welche sowohl von der eBay Europe S.à.r.l. als auch der XY GmbH eingefordert werden kann. Bitte zahlen Sie diesen Betrag an: xxxx

    __________________________________________

    Und jetzt ? Wenn ich das unterschreibe, gebe ich dann einen Verstoß zu ?
    Ich habe wie gesagt zum ersten Mal seit 14 Monaten einige (32) Artikel verkauft. Was daran jetzt gewerblich sein soll, ist mir ein Rätsel, zumal es 28 gebrauchte Artikel waren und 4 neue.

    In der Email steht auch die Tel.Nr. von der Kanzlei (eine normale Nummer, keine teure Vorwahl oder ähnliches).

    Ebay anrufen bringt nichts, es wird direkt in der Wartedurchsage mitgeteilt, dass bei Sperrungen der Onlinesupport genutzt werden muss.

    LG
    Shiva
    Yes, yo! aha! Yes, yes!

  2. #2
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    ich würd trotzdem anrufen. Erst in dieser Kanzlei und dann bei ebay.

    Dieser Onlinedienst bei ebay kann lange dauern.

  3. #3
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    Bist du rechtschutzversichert? Ich würde mir auf alle Fälle einen Anwalt nehmen.

  4. #4
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    Damit würd ich auch zum Anwalt gehen und vorher nichts unterschreiben. Poste deinen Fall doch auch mal in den eBay-Foren, da wirst du sicherlich genügend Leidensgenossen finden, die dir genauer sagen können, wie die weitere Vorgehensweise ist.

    Leider ist es so: 32 Artikel sind für privat auf einmal heutzutage zuviel ... Ich stell immer nur häppchenweise ein, weil es eben ein richtiges Haifischbecken geworden ist bei eBay. Manche Anwälte machen nix anderes mehr, außer sich durch Auktionen zu klicken.

    Wünsch dir viel Glück in der Sache!!!!

  5. #5
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    Original geschrieben von frl-v-boedefeld

    Manche Anwälte machen nix anderes mehr, außer sich durch Auktionen zu klicken.
    Scheint ja auch wirklich eine lukrative Beschäftigung zu sein

  6. #6
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    das Problem ist: sobald etwas als "neu" deklariert ist, gehen die von einem Händler aus.
    Die scheinen nicht zu kappieren, daß vielleicht auch mal ein "Privatmensch" was neues verkauft, weil er es vielleicht geschenkt bekommen hat oder was weiß ich

    Du wirst wahrscheinlich nicht viel erreichen, diese Fälle werden immer häufiger, aber da anrufen (ebay + Anwalt) würde ich schon......

    lg, pete
    lg, Pete


    Zitat Safran: Des mit dene Böbbele im Säckle isch vielleicht sowieso besser als Hölzle im Gläsle, wegge de Kätzle moin i nur.....


    Um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen:
    Sämtliche von mir hier getätigten Äußerungen spiegeln meine persönliche Meinung und die von mir gemachten Erfahrungen mit dem entsprechenden Produkt wider. Ich möchte weder Firmen noch Personen angreifen oder schlecht machen.

  7. #7
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    Man muß unterschreiben, ansonsten bleibt man gesperrt Da hilft überhaupt nichts und bei Ebay erreicht man gar nichts, die halten sich da fein raus!

    Lg.Sandi

  8. #8
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    Ja, aber da würd ich k...endreist ein zweites ebay account eröffnen für die Übergangszeit. Falls möglich

  9. #9
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    Wo steht denn das eigentlich, wieviel in welchem Zeitraum man verkaufen darf, bevor man als gewerblich eingestuft wird?

    Das können die doch nicht völlig willkürlich entscheiden, oder?

  10. #10
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    Die Sache ist aber die, das ist mein Stammaccount, mein 9-jähriger treuer Account mit über 1000 Bewertungen.

    Was ist, wenn ich das Ding unterschreibe und faxe und dann aber nie wieder mit diesem Account verkaufe ??

    Ich hätte ihn halt gern wieder.

    Wie kann so ein XY so eine Gewalt darüber haben ??

    LG
    Shiva
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