Hallo,

gibt es hier jemand, der sich mit dem Steuerrecht auskennt?

Ich habe meinen Steuerbescheid 2007 zurück bekommen; darin wird die Pendlerpauschale nicht ab dem 1. km anerkannt und folglich fällt die festzusetzende Steuer höher aus.

So weit so gut, der Bescheid ist ja ohnehin vorläufig und es besteht Hoffnung.

Was ist aber mit der Kirchensteuer, da habe ich nun auch weniger als die Hälfte von dem zurück bekommen, was mir gezahlt worden wäre, würde die volle Strecke zur Arbeit anerkannt.

Muss ich nun Einspruch gegen den Kirchensteuerbescheid einlegen oder wird die Differenz automatisch ausbezahlt, wenn die Pendlerpauschale wieder ab dem 1. km gilt und auch das Finanzamt die Differenz auszahlt, also das, was ich an Steuern zuviel gezahlt habe.

Danke im Voraus.

LG Maus