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Thema: Kaution zurückfordern - Probleme mit Ex-Vermieter

  1. #11
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    Ja wie, er hat das Geld auf sein laufendes Kontokorrent bekommen? Er muss das doch strikt von seinem sonstigen Vermögen trennen!! Es ist doch nicht abzusehen, ob er Zugriff darauf haben wird....
    Das wäre schon mal nicht rechtens meiner Meinung nach.

    Ja sicher, ich denke dass man das mit einem Anwalt, den man sogar schon kennt, machen kann. Ansonsten bieten das mittlerweile ziemlich viele an. Denke, dass der Streitwert, also die Kaution, ja auch nicht sooo hoch sein wird, oder?

    lg

  2. #12
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    @Darcie: Er hat geguckt ob alles ok ist und das war´s dann. Beim Einzug wurde auch keine Abnahme gemacht oder so

    @krichi: Ja, er hat das Geld auf sein Konto überwiesen bekommen. Kein Sparbuch oder ähnliches.

  3. #13
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    sehr unseriös das Ganze

    Was hälst du von meinem Vorschlag ihn mal zu besuchen ?

  4. #14
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    Ich hatte einen ähnlichen Fall und mein Anwalt hat dann einfach ein freundliches Schreiben aufgesetzt, dass sich auch nach der Kautionssumme richtete und mich 25EUR kostete. Daraufhin wurde mir sofort die Kaution bezahlt.

  5. #15
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    Ich denke auch: selbst ohne Mieterschutzbund zum Anwalt.
    Selber hinfahren?? Erinnert mich an Kindergarten.
    Nein, die meisten rechnen wohl eher nicht mit Anwälten und stellen sich tot. So ein hochoffizielles Schreiben macht sie aber oft wieder wach
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  6. #16
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    Du brauchst keinen Anwalt, sondern gehst zum Amtsgericht und erwirkst dort einen Mahnbescheid.

    Einen Brief mit der Frist (14 Tage) und der genauen Höhe der Forderung würde ich an Deiner Stelle noch schreiben und auch darauf hinweisen, dass Du sonst das gerichtliche Mahnverfahren einleiten wirst.

    Wenn die Frist verstrichen ist, gehst Du zum Amtsgericht und füllst dort das Formular aus - die helfen Dir eigentlich auch dabei. Das kostet etwas, evtl. so 30 EUR (?), diese Kosten kommen aber auf die geforderte Summe gleich mit drauf.

    Der Mahnbescheid wird zugestellt, ähnlich wie ein Einschreiben und selbst wenn der Empfänger die Sendung nach Benachrichtigung nicht abholt, gilt der als zugegangen. Der Empfänger hat zwei Wochen Frist zu widersprechen, falls er mit der Forderung nicht einverstanden ist. Wenn Du dann Deine Forderunge durchsetzen willst, musst Du klagen. Das wäre dann der Punkt den Anwalt einzuschalten.

    Falls kein Widerspruch eingeht, kannst Du nach Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und den Gerichtsvollzieher losschicken und pfänden. Sämtliche Kosten dafür trägt der Schuldner.

    Wenn nichts zu pfänden da ist, muss Dein Ex-Vermieter eine Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgeben. Da er aber Wohnungen vermietet, würde ich mir darüber keine Sorgen machen.

    Viel Erfolg!

  7. #17
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    Den Mahnbescheid halte ich für voreilig und unangemessen.

    Wenn Du die Forderung (Kaution) nicht fällig gestellt hast und ein Portokoll über die Übergabe der Wohnung und somit ausgeschlossen ist, dass er die Kaution verwenden muss, kannst Du nur beweisen, dass das MV beendet ist. Mehr erst mal nicht. Oder?

    Wenn er Widerspruch gegen den MB einlegt, ist nichts gewonnen.

    Ich halte ein "offzielles" Auffoderungsschreiben unter Darlegung des Sachverhaltes als beste Lösung.

    lg

  8. #18
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    ich würde schon einen Mahnbescheid in die Wege leiten, weil dieser bei Laien erstmal Eindruck macht..und dieser Vermieter scheint sich durch andere Schreiben nicht beeindrucken zu lassen. Die Frist zur Zahlung (Mahnung)wurde ja schon formuliert (bis 14.5.) ...

  9. #19
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    ach ja..und alles schön protokollieren (E.Mails, Einschreiben - da auf jeden Fall Einschreiben mit Rückschein - und falls in Erwägung gezogen wird, persönlich hinzufahren, möglichst "neutrale" Zeugen mitnehmen!)....

  10. #20
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    Ja, der Mahnbescheid macht insofern Eindruch, als dass alle erst mal WIDERSPRECHEN....ohne zu wissen, was die damit auslösen....ich halte es vor einem offiziellen Aufforderungsschreiben oder zumindest einer Androhung von Melli zu früh dafür.

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