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Thema: wie mach ich das?

  1. #1
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    Standard wie mach ich das?

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    Also ich habe mir in der innenstadt ein abo aufschwatzen lassen... -.-

    er hat mir gesagt ich bekomme 2 monate kostenlos den stern und dann werde ich angerufen und gefragt ob ich weiter beziehen will oder nicht und wie das geklappt hat mit der zustellung etc...

    so jetzt lese ich mir den zettel durch und da steht dass ich 2 wochen nach unterschreiben widerrufen kann ansonsten bezahle ich ein jahr den stern.... will ich ja gar nicht...

    wie wiederrufe ich.. was muss ich da schreiben...
    und bekomme ich eine schriftliche bestätigung meines widerrufs??

    ich bin ja so dumm...

    der typ hat mir was überhaupt ganz anderes erzählt der sausack
    dum di dumm ^^

  2. #2
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    Ja, Du schickst einen schriftlichen Widerspruch. Am besten per Einschreiben, damit er auch sicher ankommt.

  3. #3
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    wie formuliert man sowas? ich hab das noch nie gemacht Oo
    dum di dumm ^^

  4. #4
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    Kündigung schreiben, per Einschreiben + Rückschein an den Verlag schicken und in der Kündigung um eine schriftliche Bestätigung bitten.

    So würde ich es machen.

    Das ist übrigens ein Grund, warum ich niemals an der Haustür/in der Stadt oder gar am Telefon irgendwelche Verträge abschließe. Meistens wird einem nämlich wirklich Schei** erzählt. Ist mir bei Mobilcom mal passiert..

    Schreiben würde ich es ungefähr so:

    KÜNDIGUNG

    Hiermit kündige ich das am xx.xx. abgeschlossene Abonement des Sterns mit sofortiger Wirkung.

    Mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen

    **Unterschrift*



    LG
    Irrlicht

  5. #5
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    ja das klingt gut.. das reicht? oder soll ich eine kopie den scheines dabei legen den ich da bekommen habe??
    dum di dumm ^^

  6. #6
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    Ja, lege eine Kopie bei.

    Schreibe am besten, dass du den am soundsovielten Datum abgeschlossenen Vertrag fristgerecht innerhalb von 14 Tagen widerrufst und die sollen dir eine Bestätigung schicken.

    Uterschreiben und zusenden.

  7. #7
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    Also, ich hab in jungen Jahren öfter mal so einen Vertrag unterschrieben, um dann meist am gleichen oder nächsten Tag den Widerruf zu schreiben. Bis ich dann dazu überging denen gleich zu sagen, dass ich nichts unterschreibe und ihnen eine Schoko (oder was ich gerade da hatte) schenkte.

    Ich verstehe gar nicht, warum ihr es so kompliziert macht. Ein Schreiben, in dem man vom Vertrag zurücktritt reicht vollkommen. Per Einschreiben stellt man sicher, dass das Schreiben ankommt.
    Dabei bekommt man auch einen Beleg.
    Per Einschreiben mit Rückschein hat man quasi zur Sicherheit noch einen schriftlichen Nachweis des Erhalts direkt vom Empfänger.

    Wählt der Absender die Versandart Einschreiben
    1. so erhält der Absender einen Einlieferungsbeleg mit Datum, der die Einlieferung eines solchen Briefs beim Postunternehmen bestätigt,
    2. wird die Sendung nur an den Empfänger selbst oder einen seiner Empfangsbevollmächtigten oder Empfangsberechtigten ausgeliefert,
    3. erfolgt die Auslieferung nur gegen Unterschrift des tatsächlich Empfangenden,
    4. kann der Versender mit der auf dem Einlieferungsbeleg vermerkten Sendungsnummer den Status der Sendung online auf der Website der Deutschen Post [1] abrufen und sich so auch die Auslieferung der Sendung bestätigen lassen. Dadurch, dass die Sendungsnummern doppelt vergeben werden, ist eine Statusverfolgung aus datenschutzrechtlichen Gründen tatsächlich aber oft nicht möglich („Die Informationen zu Ihrer Sendung sind nicht eindeutig.“).

    Einschreiben mit Rückschein:
    Wird per Einschreiben mit Rückschein versandt, so erhält der Absender eine Empfangsbestätigung mit der Original-Unterschrift des Empfangenden, den Rückschein.

    Durch ein Einschreiben kann aber nur bewiesen werden, dass ein Kuvert mit einem Schriftstück versandt wurde, sowie wann es beim Empfänger ankam.
    Welches Schriftstück das Kuvert enthielt, kann damit nicht bewiesen werden.
    Das schränkt den Beweiswert eines Einschreibens z. B. für ein Gerichtsverfahren stark ein.

    Wenn es auch auf den Inhalt des Kuverts ankommt, sollte besser eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen.

    Also macht mal halblang.

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