Hallöchen...
also , ich bin von Fach und muss dir leider sagen, dass Friseure in der Tat sehr gut abgesichert sind.
Alles was schief geht kann nicht verklagt werden, es sei denn Haar und Haut sind unwiederbringlich verloren.
Wenn du Hellbraun werden wilst und dunkelbraun wirst, ists nichts mit verklagen. Anders sieht die Sache aus, wenn du durch unsachgemäße Anwendung der Blondierung Wunden und Verbrennungen bekommst. Das ist Körperverletzung und kann geahndet werden. Nur muss ersteinmal bewieden werden, dass es vorsätzlich war. Wenn es ei nUnfall war ist das Strafmaß sehr sehr gering.
Alles in allem sollte man auch keinen Grund zum verklagen haben.
Ein guter Friseur schneidet nur so viel wie er soll, hört dem Kunden zu und hat immer, egal wie sehr er im Stress ist ein Auge auf den Kunden.
Der Kundenwunsch ist heilig und wird respektiert. Wenn etwas nicht machbar ist, sollte man das sagen und Lösungen finden.
Aber jemanden von schwarz gefärbt auf seinen Naturton zu bekommen ist nunmal unmöglich. Da sollte man auch keine Experimente machen, denn das Haar ist dann zwar noch dran, aber schön ist was anderes...
So... mein Wort zum Freitag