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Thema: Spesensätze im AD gesetzlich geregelt?

  1. #1
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    Standard Spesensätze im AD gesetzlich geregelt?

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    Hallo Beauties!

    Bei meinem letzten Arbeitgeber habe ich pauschal 250 Euro im Monat an Spesen erhalten. Bei meinem jetzigen AG erhalte ich keine Pauschale. Ist er verpflichtet diese an mich zu zahlen, oder kann ich das nur beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen? Beim letzten AG habe ich ja quasi doppelt kassiert, beim AG und dann bei der Steuer.

    Kennt sich da wer aus?

    LG,
    Hexy

  2. #2
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    also ich muss die spesen immer ganz genau machen, für jeden tag aufführen wie lange ich unterwegs war usw, also eine komplette reisekostenabrechnung machen, je nachdem wie lange du unterwegs warst gibt es "dafür" kohle.kommen die ausgaben die ich hatte, also z.b. parktickets.

    und dazu

    von der steuer habe ich das dann nicht mehr abgezogen.
    https://www.instagram.com/apiasimon/

  3. #3
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    Wer 8/12/24h lang unterwegs ist, darf steuerlich (wenn der AG nichts erstattet) für diese Zeit 6/12/24€ für Verpflegung angerechnet bekommen, die meisten Firmen richten sich danach und manche zahlen auch mehr.

    Für Fahrtkosten gibt es auch eine Pauschale usw.

    Hast du weniger als das bekommen, dann darfst du den Rest steuerlich geltend machen.

  4. #4
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    @ apia

    das meine ich nicht, die Spesenabrechnung muss ich auch ganz genau machen. Das ist aber ein anderes Thema. Es geht um die sog. Verpflegungspauschale., Also wenn ich z.B. von Montag - Freitag im Hotel übernachte irgendwo in D. Dann gab es bei meinem alten Arbeitgeber pauschal 250 Euro im Monat für Verpflegung. Damit waren nicht Parktickets und Übernachtungen gemeint, nur das ESSEN.Alles andere wurde seperat in der Spesenabrechnung gemacht (wie Du das geschrieben hast)

    Beim jetzigen AG gibts nur die Spesenabrechnung, aber das Essen wird nicht gezahlt.

    @paris

    Das heisst mein AG müsste mir z. B für letzte Woche Montag - Freitag pro Tag die 24 h zahlen, oder?

    LG,
    Hexy

  5. #5
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    Bitte beachten, dass in 2008 heftige Änderungen im Reisekostenrecht gemacht wurden!!!
    Vieles was vorher gezahlt werden durfte und wurde, kann jetzt als geldwerter Vorteil gezählt werden und wird dann mit dem Arbeitslohn versteuert.

    Es kommt auch darauf an wie oft Du bei welchem Kunden bist, ob da evtl. eine regelmäßige Arbeitsstätte dabei ist etc.
    Lässt sich so pauschal nicht mehr beantworten.


    Gruß Cordu

  6. #6
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    Original geschrieben von Hexy


    Das heisst mein AG müsste mir z. B für letzte Woche Montag - Freitag pro Tag die 24 h zahlen, oder?

    LG,
    Hexy

    Montag und Freitag wären es warscheinlich nur 12 ¤, da ja keine 24h!

    Bist Du denn immer und jeden Tag woanders? Oder evtl. regelmäßig bei den immer gleichen Kunden?

  7. #7
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    Hallo Cordu

    Das ist bei mir unterschiedlich. Ich bin momentan dabei eine neue Firma in ganz D mitaufzubauen. D.h. ist bin mindestens 1 Woche im Monat komplett von zu hause weg. Ich meinte von Montag bis Freitag, also dann quasi komplett weg von zu Hause, auch nachts Und ich bin immer wo anders, in ganz D unterwegs

    LG,
    Hexy

  8. #8
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    Wenn ich einen ganzen Tag unterwegs bin, sprich Mo anreise und Mi fahre, gilt der Dienstag als 24h/24€

  9. #9
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    Genau Paris

  10. #10
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    ich rechne die verpflegung wie paris das hier aufgeführt hat in der reisekostenabrechnung mit ein und bekomme sie vom AG.
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