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Thema: Produktunverträglichkeit - Rückgabe?

  1. #1
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    Standard Produktunverträglichkeit - Rückgabe?

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    Ich habe das noch nie gemacht: Ein Produkt zurückgebracht, weil ich es nicht vertragen habe.
    Irgendwie fand ich das bis dato "unanständig".

    Jetzt frage ich mich aber, sollte ich da tatsächlich so eigen sein und mich meinem Schicksal, das zum Fenster rausgeworfene Geld, ergeben, oder sollte ich einfach über meinen Schatten springen und das Zeug in den Laden
    zurücktragen?

    Ich betone noch mal: es geht wirklich nicht um Nichtgefallen, dass verbuche ich unter Pech, es ginge um austrocknen bis zu schuppenden Stellen bei trockener Haut und Pickel. Also definitiv Nichtvertragen.

    Wie macht ihr das denn?
    Genau so is' es! Und wenn nicht, dann anders...


  2. #2
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    Quatsch, das ist nicht "unanständig", sondern nur vernünftig. Wenn du etwas wirklich nicht verträgst, dann bring es zurück. Ich habe das bis dato nur ein paarmal gemacht, aber es gab nie irgendwelche Probleme. Trau dich!!!


    viele Grüße

  3. #3
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    Liebe Milla,
    ich arbeite auch nebenbei in einem Beautyladen und wir nehmen die Sachen auch ohne Bon bei Unverträglichkeit zurück. Das hat nix mit Unanständigkeit zu tun, sondern es ist dein Recht als Verbraucher. Ich kann mir nicht jeden Bon aufheben und wenn ich wirklich allergisch darauf reagiere, dann versuche ich es zumindestens!
    Wenn du allerdings ein gängiges Drogerieprodukt ohne Bon umtauschen möchtest, wird es schwierig, weil die dann nicht mehr nachvollziehen können, ob du das aus ihrer Drogerie hast oder aus einer anderen.
    Was willste denn umtauschen?

  4. #4
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    Ich musste auch schon häufig Produkte auf Grund von Unverträglichkeiten umtauschen. Anfangs hat man noch ein wenig Bedenken. Trau Dich einfach. Ich habe bisher sehr gute Erfahrungen gemacht und anstandslos mein Geld zurück erhalten. Es bringt ja auch nichts, wenn das Produkt bei Dir rumsteht. Und es ist ein gutes Gefühl, wenn man das Geld dann wieder in der Hand hält und überlegen kann, wofür man es jetzt ausgeben kann

  5. #5
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    Es geht um zwei Sachen aus der Apotheke und ich würde das Geld dort wohl gleich wieder in was anderes anlegen, wie ich mich kenne.
    Genau so is' es! Und wenn nicht, dann anders...


  6. #6
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    Ich mach das immer, wenn ich was nicht vertrage. Hat bisher immer geklappt und find das auch ok so. Der Hersteller will ja auch wissen, wenn was nicht vertragen wird, das kann er ja nur auf diesem Weg überhaupt mitkriegen.
    Und die Läden und Apos geben dort eh alles hin zurück, die haben dadurch keinen Schaden.
    Also, mach Dir keinen Kopp.

  7. #7
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    Hmm, das Problem Apotheke hatte ich auch vor kurzem. Ich habe mir dort die Avene Augencreme gekauft und noch gefragt, ob sie da eine kleine Probe für mich hätten, woraufhin die Dame meinte, dass Avene keine Proben mehr herstellt, weil es bei Avene keine Unverträglichkeiten gibt. (Stimmt übrigens nicht, habe Avene auch geschrieben). Habe mir nichts gedacht und hatte einen schönen Neurodermitis Ausschlag am Auge
    Habe mich dann aufgerappelt und bin ohne Kassenbon wieder hin, um zu reklamieren. War bisschen aufwendig, weil sie im PC nachvollziehen musste, wann ich das Produkt erworben habe usw. Hat dann aber geklappt und ich habe das rückerstattete Geld gleich wieder investiert Probiere es, aber versuch dich zu erinnern, wann und bei wem du das gekauft hast, dürfte die Sache vereinfachen! Und lass dich nicht abwimmeln!

  8. #8
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    Es ist Dein gutes Recht, ein Produkt wegen Unverträglichkeit zurückzugeben! Und es ist auch ein Feedback sowohl für das Geschäft als auch für den Hersteller. Es gibt zwar immer auch individuelle Unverträglichkeiten, aber wenn ein Hersteller gehäuft ein bestimmtes Produkt zurückbekommt, wird er wenigstens aus wirtschaftlichen Gründen erwägen, etwas an der Rezeptur zu ändern oder ein neues Konzept zu entwickeln.

    In vielen Geschäften braucht man den Kassenbon für eine Rückgabe, das finde ich auch durchaus legitim. Zumindest wenn ich ein teureres Kosmetikprodukt kaufe, bewahre ich den Bon eine Weile auf, man weiß ja nie.

    Übrigens bietet dm auf seiner Webseite eine umfassende Rückgabegarantie an, nicht nur bei Unverträglichkeit, sondern auch bei sonstigem Nichtgefallen, und das sogar ohne Kassenbon. Ob das vor Ort dann tatsächlich auch ohne Beleg funktioniert, habe ich noch nicht probiert, aber man kann es zumindest versuchen und sich darauf berufen:
    http://www.dm-drogeriemarkt.de/dmDHo...arantiert.html

  9. #9
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    Ich habe sowohl in Parfümerien als auch bei DM und sogar bei KARSTADT was zurückgebraucht, was ich nicht vertagen habe.
    Bei allen hatte ich aber den Kassenbon noch.
    Am Kompliziertesten war es bei KARSTADT, die mir einreden wollten, es sei ganz normal, wenn eine Creme am Anfang auf der Haut ein brennendes Gefühl hinterläßt. Ich habe aber auf einer Rücknahme bestanden und dann hat das auch geklappt.

    viele Grüsse
    Buffy62

  10. #10
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    Also wenn mir ein Duschgel oder etwas ähnlich kostengünstiges nicht gefällt oder mir unverträglich erscheint, dann entsorge ich es oder verschenke es oder etwas in der Art.

    Wenn mir teure Produkte aus der Parfümerie nicht gefallen, dann bringe ich sie zurück. Egal ob unverträglich oder nicht. Im Zweifelsfall behaupte ich, dass sie unverträglich sind. Ja Ja jetzt werden einige wieder schreien und meckern, aber ich sehe das wie folgt:
    Proben gibt es kaum, Abfüllungen werden in einigen Parfümerien strikt abgelehnt und in anderen mangels fehlendem Tester geht es gerade nicht. Dann soll ich also ungetestet ein Produkt für 50 € aufwärts kaufen und das Geld in den Wind schiessen falls es sich als Fehlkauf herausstellt ? Never ! Das sehe ich nicht ein. Ich kaufe wirklich viel Parfümerieware, aber wenn ich nach ner Woche feststelle, dass z.B. die Creme mir nicht pflegend genug ist dann bringe ich sie zurück. Meistens kaufe ich dann gleich etwas anderes.

    Solange die Firmen keine Proben rausgeben müssen sie halt spüren was sie davon haben.

    Natürlich hebe ich immer Kassenbon und Umverpackung auf.

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