So, ich nochmal. Vielen lieben Dank für Eure Antworten und PMs.

Also, der Schaden ist am Herd enstanden, der nicht zum Umzugsgut gehörte, sondern bereits in der Wohnung stand. Ein Jungspund von Möbelpacker hat es eilig gehabt und ist dann mit einer Ecke der Waschmaschine gegen den Knopf am Herd gekommen, der dann abgebrochen ist (ist auch etwas eng dort in der Küche).

Ich hab mal in den Vertrag geschaut. Da steht folgendes:

Haftungsgrundsätze:
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung)

Wertersatz:
[...] Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigen Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen.

Wegfall der Haftungsbefreiung und -Begrenzung:
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen geltn nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

So, noch dazu habe ich eine Transportversicherung abgeschlossen. Auf dem Blatt, wo ich dafür unterschrieben habe, steht: Bei einer Auftragserteilung einer Umzugstransportversicherung erhalten Sie ein Versicherungszertifikat, dem Sie die Einzelheiten zum Versicherungsschutz entnehmen können.

Das Zertifikat habe ich nie bekommen, fällt mir nun auf. Also kann ich da gar nicht extra nachlesen, was nun los ist. Doof.

Und hier ist ja immer von Umzugsgut die Rede. Gelten all diese Klauseln auch für Möbel,/Einrichtungen die bereits in der neuen Wohnung vorhanden waren?