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Thema: Versicherungsfrage

  1. #1
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    Standard Versicherungsfrage

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    Versicherung***pert(inn)en vor!

    Vor gut fünf Wochen bin ich mit einer Spedition umgezogen. Leider ist beim Schieben der Waschmaschine durch die Küche ein Knopf vom Herd abgebrochen. Der Schaden wurde protokolliert und die Versicherung der Spedition hat mir zur Regulierung 75 € angeboten.

    Nun ist es so, dass der Austausch des Knopfes 198 € kostet (Pauschalpreis mit Anfahrt und Stundenlohn des Servicemitarbeiters etc.) Denn nur einen Knopf kann man nicht austauschen (ist ganz blöde abgebrochen) - es muß die komplette Steuerung ausgetauscht werden.

    Das habe ich der Versicherung mitgeteilt. Da der Herd aber schon sehr alt ist (Baujahr 92/93), ist der Restwert gleich Null. Aus Kulanz bietet mir die Versicherung nun 100 € an.

    Ich bin ziemlich empört, weil das nur die Hälfte der Reparaturkosten deckt. Nun meine Frage: das Vorgehen ist aus versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten bestimmt korrekt, aber kann man da noch was machen? Ich seh's irgendwie nicht ganz ein, dass ich jetzt für einen Schaden, den ich nicht verursacht habe, draufzahlen muss.

    Kennt sich jemand mit sowas aus? Bin für jeden Tipp dankbar!
    LG
    Eva

  2. #2
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    Hi Eva,
    ich nehme an, dass Du eine Hausratversicherung hast, dann melde den Schaden dort, denn die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. es wird kein Abzug neu für alt gemacht.
    M.E. müßte allerdings der Transportunternehmer die Reparaturrechnung vollübernehmen, denn auch die Transportversicherung ist eine Neuwertversicherung, nicht wie die Haftpflichtversicherung, die immer nur den Zeitwert abdeckt. Denn der Schaden am Ofen ist nicht Haftpflicht, sondern Transportschaden, (Schaden am Gut).

    Viel Glück
    LG
    Cecilie

  3. #3
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    Hallo Eva, die Hausratversicherung gilt nicht bei Umzugsschäden.

    Die Frage ist dann, ob Du überhaupt eine Transportversicherung (auf Zeitwert- oder Neuwertbasis) abgeschlossen hast. Ansonsten gilt die gesetzlich vorgeschriebene Haftung des Unternehmers. In diesem Fall wird im Falle eines Schadens die Reparatur übernommen, allerdings nur bis zur Höhe des Zeitwertes.

    Insofern ist das Angebot der Versicherung auf Kulanzebene wohl ok; einen Tip kann ich Dir hier leider auch nicht geben!

    Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass der Unternehmer irgendwelche Schäden aus eigener Tasche begleicht, denn er zahlt ja gerade seinen Versicherungsjahresbeitrag, um seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

  4. #4
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    Die Hausratversicherung ist zwar eine Neuwertversicherung, hat aber mit diesem Fall rein gar nix zu tun, denn sie deckt Schäden ab, die durch die versicherten Gefahren Feuer, Einbruch-Diebstahl+Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, entstehen.

    Die Haftpflichtversicherung des Spediteurs ist eine Zeitwertversicherung, leider müssen bei Haftpflichtschäden alle Geschädigten damit leben, daß sie für ein beschädigtes Teil -was auch immer es sei- den Zeitwert bekommen. Wenn ich bei einem Bekannten also Rotwein in den 5 Jahre alten PC schütte, wird hier ein entsprechender Abzug für das Alter des Gerätes bei der Entschädigung gemacht.

    Wie aber die Vorrednerin schon schreibt, wäre zu prüfen, ob eine spezielle Transportversicherung mit anderen Bedingungen gilt. Das kannst Du ja sicher Deinen vertraglichen Unterlagen entnehmen.

  5. #5
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    1. Hausratversichsicherung hat mit dem Schaden rein gar nichts am Hut.

    2. Haftpflicht ist grundsätzlich immer eine Zeitwertversicherung.
    Wieviele getürkte Schäden mehr würde es wohl geben, wenn die den Neuwert ersetzen würde.

    Stell dir mal vor, es würde der komplette Herd dabei kaputt gegangen sein, der schon viele Jahre alt ist. Warum sollte Dir die Versicherung einen nagelneuen Herd bezahlen?
    Das ist eben (leider) Pech für den Geschädigten.

    Aber ich würde an Deiner Stelle versuchen, den Rest für den Teil der Reparaturkosten, für den Versicherung nicht aufkommt, die Firma dranzubekommen.

  6. #6
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    So, ich nochmal. Vielen lieben Dank für Eure Antworten und PMs.

    Also, der Schaden ist am Herd enstanden, der nicht zum Umzugsgut gehörte, sondern bereits in der Wohnung stand. Ein Jungspund von Möbelpacker hat es eilig gehabt und ist dann mit einer Ecke der Waschmaschine gegen den Knopf am Herd gekommen, der dann abgebrochen ist (ist auch etwas eng dort in der Küche).

    Ich hab mal in den Vertrag geschaut. Da steht folgendes:

    Haftungsgrundsätze:
    Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung)

    Wertersatz:
    [...] Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigen Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen.

    Wegfall der Haftungsbefreiung und -Begrenzung:
    Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen geltn nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

    So, noch dazu habe ich eine Transportversicherung abgeschlossen. Auf dem Blatt, wo ich dafür unterschrieben habe, steht: Bei einer Auftragserteilung einer Umzugstransportversicherung erhalten Sie ein Versicherungszertifikat, dem Sie die Einzelheiten zum Versicherungsschutz entnehmen können.

    Das Zertifikat habe ich nie bekommen, fällt mir nun auf. Also kann ich da gar nicht extra nachlesen, was nun los ist. Doof.

    Und hier ist ja immer von Umzugsgut die Rede. Gelten all diese Klauseln auch für Möbel,/Einrichtungen die bereits in der neuen Wohnung vorhanden waren?
    LG
    Eva

  7. #7
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    Die von Dir zitierten Klauseln gelten in der Tat nur für das Umzugsgut, ebenfalls eine möglicherweise abgeschlossene Transportversicherung.

    Bei dem Schaden an dem Herd handelt es sich um einen Betriebshaftpflichtschaden, auch hier gilt eine Beschränkung auf den Zeitwert. (Zeitwert in diesem Fall wohl 0!)

    Da meist eine Selbstbeteiligung des Unternehmers vereinbart ist, wird sich die Versicherung die EUR 100,- wahrscheinlich eh von Deinem Spediteur zurückholen; dass er darüber hinaus auch noch die Differenz zu den tatsächlichen Reparaturkosten trägt, halte ich daher für ausgeschlossen.

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