Im Canon 874 des katholischen Kirchenrechts heißt es: "§ 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich: ... 2. er muss das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,... 3. er muss katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muss er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht; 4. er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe belegt sein; 5. er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

§ 2: Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden."

Soweit die kirchenrechtlichen Regelungen, wenn es um die katholische Taufe geht.

Eine sehr gute Seite dazu. http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/html/695.html

Umgekehrt dürfte es problemloser sein.

Aber da sollte man vielleicht mal hinterfragen, welche Bedeutung die Taufe bzw. die Taufpatin eigentlich hat. Nicht nachgedacht.

Was ist ein Pate?

Damit jemand getauft werden kann, muß er sich zum christlichen Glauben bekennen. Ein Säugling oder Kleinkind wird dies schwerlich tun können. Deshalb hat die Kirche überlegt, wie dennoch ein Säugling oder Kleinkind getauft werden kann und zugleich das christliche Glaubensbekenntnis Grundlage dieser Taufe werden kann. Man hat es mit einem kleinen "Kniff" geregelt. Der Säugling oder das Kleinkind wird 'auf den Glauben der Kirche' getauft. Und für diesen 'Glauben der Kirche' verbürgt sich der/die Pate(n).

Das Patenamt ist also ein Bürgschafts-Amt der (jeweiligen) Kirche (Konfession). Nur ein (nicht ausgetretener) Katholik resp. Katholikin kann ein Amt in der katholischen Kirche übernehmen, so wie auch nur ein evangelischer Christ ein Amt in der evangelischen Kirche übernehmen kann. Daraus folgt nach katholischem Verständnis und Kirchenrecht, dass ein evangelischer Christ oder gar ein Nicht-Christ kein Amt in der katholischen Kirche übernehmen, also auch kein Tauf-Pate bei einem katholischen Täufling werden kann.

Nicht-Katholiken können lediglich Tauf-Zeuge bei einer Taufe in einer katholischen Kirche werden.

Soweit die kirchenrechtliche Regelung.

Nun aber zu einer pastoralen Überlegung:

Nun ist es aber so, dass ein evangelischer Christ durchaus auch ein guter Wegbegleiter eines jungen Menschen für den christlichen Glauben sein kann. Ich glaube, dass so ein evangelischer Christ unter Umständen ein besserer Wegbegleiter sein kann als ein Katholik, der zwar formal die Voraussetzungen für ein Patenamt erfüllt, aber tatsächlich innerlich kaum noch seinen Glauben praktiziert, geschweige denn am Gottesdienst der eigenen Gemeinde teilnimmt.

Insofern sind vielen Seelsorgern überzeugte evangelische Taufzeugen als Wegbegleiter des Täuflings lieber als Katholiken, die es nicht mehr so ernst nehmen mit ihrem eigenen Glauben.

Das jemand also Taufzeuge ist, ist keine Degradierung oder Herabsetzung seiner Person, geschweige denn ein Zweifel an seiner christlichen Recht-Gläubigkeit, sondern in erster Linie eine formale Bestimmung.

Daraus geht zweifellos hervor, dass es rein kirchenrechtlich möglich ist als Taufzeuge bei einer Taufe anderer Konfession zu fungieren. Dass aber in dem Sinn die Funktion der Taufpatin nicht eingenommen werden kann, da ein Katholik keinen Prostestanten im Sinne der protestantischen Kirche zum Glauben führen kann und umgekehrt.
Schon alleine, weil der Katholik an seine Kirche, dessen Vorschriften, die vielen Heiligen etc. glauben muss, der Protestant aber nur an nur Gott und seinen Sohn.

Die kath. Kirche und ihre Sünden. Aber Rosenkranz beten hilft.