Nein, hier greift die Haftpflichtversicherung nicht. Wenn du einen Eimer Farbe bei einem Freund umgestoßen hättest und er Forderungen an dich hätte, dann würde da die Haftpflichtversicherung greifen. Aber wenn man sich selbst einen Sachschaden zufügt, greift keine Versicherung.
Liebe Grüße
Cara
"Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)