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Thema: Haftpflichtversicherung

  1. #1
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    Standard Haftpflichtversicherung

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    Hallo!

    Mir ist am Wochenende, nachdem ich in einem Zimmer gestrichen hatte, ein großer Farbeimer mit Wandfarbe umgekippt. Heller Teppich, blaue Farbe.
    Selbst wenn ich die Farbe je ganz wieder rauskriegen sollte, wird statt dessen ein "weißer" Fleck zurückbleiben und natürlich sonstige Schrubbspuren.

    Ist sowas ein Fall für die private Haftpflichtversicherung? Ich habe da eine ganz einfache bei Cosmos Direct, und die haften bei Mietsachbeschädigung, also wenn einem z.B. was ins Waschbecken fällt und dadurch das Porzellan beschädigt wird. Oder wenn der Hund die teuren Türen zerkratzt.
    Zählt mein Fall auch dazu?

    Schon klar, letztlich muss ich bei denen selbst nachfragen. Ich wollte nur mal vorfühlen, ob ich da völlig auf dem Holzweg bin, wenn ich mir einen neuen Teppich wünsche und jemanden, der ihn verlegt?

    Liebe Grüße
    Silke
    These violent delights have violent ends.


  2. #2
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    Greift die Versicherung nicht nur dann, wenn man fremdes Eigentum beschädigt? Also wenn Du bei z.B. bei Bekannten den Farbeimer umkippst, dann zahlt die Versicherung. Aber bei Dir selbst? Ich glaube nicht...

    Sicher bin ich mir natürlich nicht, aber ich glaube, "so" funzt die Haftpflicht nicht. Sonst könnte ich ja ständig meine Haftpflicht belangen, wenn ich etwas bei mir in der Wohnung zerdeppere...???

    Experten bitte vor

    LG
    Irrlicht
    Das mir mein Hund das liebste sei, sagst Du, o Mensch, sei Sünde.
    Mein Hund bleibt mir im Sturm noch treu, der Mensch nicht mal im Winde.

  3. #3
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    Nein, hier greift die Haftpflichtversicherung nicht. Wenn du einen Eimer Farbe bei einem Freund umgestoßen hättest und er Forderungen an dich hätte, dann würde da die Haftpflichtversicherung greifen. Aber wenn man sich selbst einen Sachschaden zufügt, greift keine Versicherung.
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  4. #4
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    Naja, es ist ja nicht mein Eigentum. Die Teppiche gehören der Vermieterin, deshalb habe ich doch dann quasi eine Mietsachbeschädigung begangen. Oder nicht?
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  5. #5
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    Zitat Zitat von SiGuenther Beitrag anzeigen
    Naja, es ist ja nicht mein Eigentum. Die Teppiche gehören der Vermieterin, deshalb habe ich doch dann quasi eine Mietsachbeschädigung begangen. Oder nicht?
    Ja, hast Du.
    wenn die der Vermieterin gehören, ist es ein Mietsachschaden und Du hast nen Anspruch.

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