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Thema: EU Richtlinie bei Flugverspätungen von 2 Stunden und mehr

  1. #1
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    Standard EU Richtlinie bei Flugverspätungen von 2 Stunden und mehr

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    Hallo,

    ich bräuchte mal schnelle und zuverlässige Hilfe: mein Flug am letzten Dienstag hatte 3 Stunden Verspätung, so dass ich den Flug gar nicht mehr antreten brauchte, weil mein Termin damit hinfällig war.
    Aus den aufgebrachten Bemerkungen der Passagiere schnappte ich auf, dass es eine EU-Richtlinie xy gibt, die eine Art Entschädigung vorsieht, wenn sich ein Flug 2 Stunden und mehr verspätet.
    Ich muss jetzt bei Airberlin das ganze per E-Mail einreichen und möchte es gleich richtig machen. Ich habe da was von 200€ im Ohr von einer Frau, die das sehr genau zu wissen schien
    Kann mir jemand helfen? Eu-Richtlinie und genauer Betrag reicht mir.
    Vielen vielen Dank!
    Ella

  2. #2
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    Geändert von glitzermaus (11.07.08 um 09:41:03 Uhr)

  3. #3
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    Schau mal hier in den AGB's der AB nach.
    http://www.airberlin.com/site/agb.php?LANG=deu#p6
    Punkt 8.
    Im Prinzip bist Du ein klassischer no-show weil Du aus eigener Entscheidung heraus den Flug nicht angetreten hast.
    Ansonsten kann ich nur sagen ggf viel Spaß und gute Nerven bzgl. einer Korrespondenz mit der Air Berlin

    VG
    Sun

  4. #4
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    Zitat Zitat von sunshine2006 Beitrag anzeigen
    Ansonsten kann ich nur sagen ggf viel Spaß und gute Nerven bzgl. einer Korrespondenz mit der Air Berlin
    Kann ich bestätigen - hatten einen Fall im Bekanntenkreis, wo der Flug 6 Stunden Verspätung hatte und dann noch das Gepäck verloren ging (auf dem Hinflug, tauchte erst nach nach dem Rückflug wieder auf), sodass er sich am Zielort komplett neu einkleiden musste. Es gab ein ewiges Hin und Her und letztlich nur eine unverhältnismäßige Entschädigung, für die aber eine wochenlange Hartnäckigkeit erforderlich war. 200 Euro für 2 Stunden Verspätung halte ich deshalb für ein absolutes Gerücht, und von einer solchen Richtlinie hab ich auch noch nie gehört ehrlich gesagt.

    LG

  5. #5
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    Hallo, ich glaube auch nicht an die 200€ Regelung. Ich hatte dieses Vergnügen mal mit der Air France. Ich habe meinen Anschlußflug in Paris verpasst weil der 1. Flug Verspätung hatte. Ich habe in Paris 14 Stunden (ohne Verpflegung seitens der Air France) gewartet und bin dann nach Hong Kong geflogen. In Hong Kong musste ich weitere 6 Stunden warten und flog dann mit China Eastern Airlines weiter nach Shanghai. Mittlerweile war ich ca 25 Stunden zu spät und mein Gepäck wurde einen weiteren Tag später geliefert. Meine Termine in Shanghai musste ich auch absagen. Für all das gab es nicht einen Euro. Nach wochenlanger Schreiberei hatte ich einfach keine Lust mehr mich damit zu beschäftigen.
    Fazit: Ich fliege sicher nie mehr mit Air France!!

  6. #6
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    Zu diesem Thema fällt mir im nachhinein ein daß in Florenz auf allen screens (am check in, sowie am gate) eine Info für die Passagiere eingeblendet wurde, sich bei Verspätungen von mehr als 2 Std. und bei Flugausfällen die gedruckte Info bzgl. der Passagierrechte gem. EU aushändigen zu lassen. Fand ich ein novum da ich selbige Info noch nie auf den screens in deutschen airports gesehen hab. Zumindest nicht bewusst.
    Leider ist zum Thema AB zu sagen, daß die airline in den einschlägigen Foren im Hinblick auf die Rückerstattung nicht gut "weg kommt". Ich musste mal einen Flug mit Tuifly aus Krankheitsgründen stornieren. Die nicht genutzten Taxes und LSK wurden ebenso anstandslos zurück erstattet wie der nicht verbrauchte Kerosinzuschlag.
    Wir haben jetzt seit 2 Wochen Korrespondenz mit eben der Air Berlin bzgl. der Rückerstattung von Taxes, LSK und des Fuelzuschlages für 2 Transatlantiktickets. Sämtliche Anfragen wo den bitte in den AGB's Hinweise zu finden sind die transparent machen warum die Airline nicht rückerstattet sind bis dato ignoriert worden.
    Ich selber hab für einen Flug für mich die Airline noch vor 4 Wochen anschreiben müssen da ich telefonisch die Auskunft bekam "Sonderleistungen sind nicht erstattbar". In den AGB's ist diesbezüglich nichts zu finden. Daraufhin rief ich nochmal an und mir wurde dann am Telefon mitgeteilt daß man selber nicht fündig geworden sei in den AGB's und ich wurde an den Kundendienst verwiesen. Also hab ich die gleiche Anfrage an den selbigen nochmal geschickt. Es kam keine Stellungnahme die da lautete "gem. Punkt xyz unserer AGB's" es wurde aus "Kundenservice" heraus reguliert. Gut, nehm ich so an und seh es so, daß die Airline dort auf "schwammigen Untergrund" steht. Dies ist jetzt OT aber vielleicht ist es hilfreich an den Kundenservice zu schreiben oder direkt in Berlin anzurufen. Wie ich es diversen Foren entnommen hab ist wohl oft auch Hartnäckigkeit erfolgreich und wohl leider auch die Tatsache daß der freundliche Ton dann irgendwann mal wechselt.

    @Ella. Ist Dir von Seiten der Airline denn eine Ersatzbeförderung angeboten worden? Für den Fall, daß Du am airport entweder am Check in oder am Ticketschalter oder beim Kundenservice darauf hingewiesen hast daß Du einen Termin einhalten musst?
    HTH
    VG
    Sun
    Geändert von Exuser3 (15.07.08 um 09:59:45 Uhr)

  7. #7
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    Hallo,

    ich befürchte auch, dass du schlechte Karten hast. WEnn höhere GEwalt vorliegt und du noch dazu freiwillig auf den Flug verzichtet hast, dann kannst du sicher nicht viel machen.

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