Hallo

Wie ist das denn: Wenn man kündigt, hat man dann das Recht den Resturlaub (natürlich anteilig aufs Jahr) noch komplett zu nehmen, auch wenn das evtl. bedeutet, dass man eben nur noch ein paar Tage da ist?
Was wäre die Alternative? Auszahlen? Und wenn derjenige das nicht will?

Und ist es korrekt, dass die gesetzliche Kündigungsfrist bei 4 Wochen zum Monatsende liegt?


Gruß Cordu