Ein Recht darauf, den Urlaub zu nehmen hat man nicht.
Der Urlaub kann vom Arbeitgeber gewährt werden, muss aber nicht,
wird dann normalerweise ausbezahlt.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende, es sei denn es steht was anderes im Arbeitsvertrag.
Abhängig davon, wie lange man im Unternehmen ist, ist es nur wenn der Arbeitgeber kündigt.
Mit den 4 Wochen ist tatsächlich auch 4 Wochen gemeint, und nicht 1 Monat.