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Thema: Frage wegen Kündigung und Resturlaub

  1. #1
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    Standard Frage wegen Kündigung und Resturlaub

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    Hallo

    Wie ist das denn: Wenn man kündigt, hat man dann das Recht den Resturlaub (natürlich anteilig aufs Jahr) noch komplett zu nehmen, auch wenn das evtl. bedeutet, dass man eben nur noch ein paar Tage da ist?
    Was wäre die Alternative? Auszahlen? Und wenn derjenige das nicht will?

    Und ist es korrekt, dass die gesetzliche Kündigungsfrist bei 4 Wochen zum Monatsende liegt?


    Gruß Cordu

  2. #2
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    du hast auf jeden Fall Anspruch darauf, dass er dir dann wenigstens ausbezahlt wird. Gewähren muss ihn der AG mMn nicht (leider).

    die Kündigungsfrist, auch die gesetzliche, ist abhängig davon, wie lange du schon in dem Unternehmen bist!
    siehe hier:
    http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsre...ngsfristen.php

    ich hab mich aber auch schon des öfteren gefragt, ist ein Monat = 4 Wochen? oder wie wird das genau gerechnet? das würde mich auch sehr interessieren...

  3. #3
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    Ein Recht darauf, den Urlaub zu nehmen hat man nicht.
    Der Urlaub kann vom Arbeitgeber gewährt werden, muss aber nicht,
    wird dann normalerweise ausbezahlt.
    Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende, es sei denn es steht was anderes im Arbeitsvertrag.
    Abhängig davon, wie lange man im Unternehmen ist, ist es nur wenn der Arbeitgeber kündigt.
    Mit den 4 Wochen ist tatsächlich auch 4 Wochen gemeint, und nicht 1 Monat.
    Lerne die Regeln, damit du sie brechen kannst.
    Buddha

  4. #4
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    Unsere juristische Abteilung sagt, daß man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat, sobald man über den 30.06. hinaus bei einer Firma arbeitet. Normal bekommt man das dann bestätigt und sollte das beim nächsten AG wiederum vorlegen.

    I.d.R. wird meines Wissen der Resturlaub auch gewährt, da die Situation und das Engagement meistens eh nicht mehr optimal ist. Dachte der AG bräuchte auch berechtigte Argumente wenn der den Urlaub verweigern will?
    lg
    grumby

  5. #5
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    Zitat Zitat von grumby Beitrag anzeigen
    Unsere juristische Abteilung sagt, daß man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat, sobald man über den 30.06. hinaus bei einer Firma arbeitet. Normal bekommt man das dann bestätigt und sollte das beim nächsten AG wiederum vorlegen.
    hä? wo ist denn da die Logik warum sollte ich als AG z.b. 30 Tage Urlaub gewähren, wenn der Angestellte nur bis, sagen wir mal 31.07. gearbeitet hat? bei der neuen Firma bekomme ich ja auch anteilig den Urlaub für den Rest des Jahres?

  6. #6
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    Zitat Zitat von BettyK Beitrag anzeigen
    Abhängig davon, wie lange man im Unternehmen ist, ist es nur wenn der Arbeitgeber kündigt.
    Mit den 4 Wochen ist tatsächlich auch 4 Wochen gemeint, und nicht 1 Monat.

    danke bei mir steht leider im Vertrag, dass bei einer evtl. Verlängerung der Kündigungsfristen durch den AG das Gleiche auch für den AN gilt, ich dachte, das ist Usus.

  7. #7
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    Zitat Zitat von deelite Beitrag anzeigen
    hä? wo ist denn da die Logik warum sollte ich als AG z.b. 30 Tage Urlaub gewähren, wenn der Angestellte nur bis, sagen wir mal 31.07. gearbeitet hat? bei der neuen Firma bekomme ich ja auch anteilig den Urlaub für den Rest des Jahres?
    das ist gesetzlich so vorgeschrieben

    und die Logik ist schon gegeben. Wenn du in einer neuen Firma anfängst, dann kannst du ja erstmal 6 Monate nicht in Urlaub. Deshlab muss der alte AG noch den ganzen Urlaub gewähren.

  8. #8
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    Zitat Zitat von BettyK Beitrag anzeigen
    Mit den 4 Wochen ist tatsächlich auch 4 Wochen gemeint, und nicht 1 Monat.
    Um ganz genau zu sein, sind 28 Tage gemeint.

    Und das mit dem Urlaub stimmt tatsächlich so. Der Arbeitgeber kann dies nur aus wichtigem Grund verweigern.

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