Das Risiko liegt auf Deiner Seite:
http://www.it-recht-kanzlei.de/verka...abmahnung.html
4. Darf ich als Privatperson Reste und nicht genutzte Packungen von Medikamenten in kleinen Mengen im Internet verkaufen?
Dies ist eine höchst problematische Frage. Eigentlich verbietet § 43 Absatz 1 Arzneimittelgesetz nur das berufs- und gewerbsmäßige Handeln bzw. das Handeltreiben. Verkaufen Sie nun als Privatperson Ihre ungenutzte Packung Kopfschmerztabletten – etwa damit diese nicht verfallen – so ist dies sicherlich nicht berufs- oder gewerbsmäßig. Dennoch ist von dem privaten Verkauf abzuraten, da die Rechtslage unübersichtlich ist und nicht gesagt werden kann, wie die Gerichte tatsächlich entscheiden würden.
Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte
Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!