Hallo Krisja,
auch ich muss Dir sagen, dass es rechtlich ok ist, diese Klausel im AV zu haben. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass er sagt, dem Arbeitgeber muss auch ein probates Mittel zugestanden werden um den AN zu verpflichten den Job anzutreten. Für den AG ist die Stellenbesetzung immer ein großer Aufwand mit extremen Kosten, er muss sich also auch ein wenig absichern können.
Tritt ein AN den Job trotz Klausel nicht an, kann der AG Schadensersatz verlangen, meist in Höhe von 1 (glaube ich) Monatsgehalt...
Liebe Grüße
Izabella
Bitte lieber Gott mach, dass ich nicht immer gleich beleidigt bin!