Ich versuchs mal, vielleicht kennt sich jemand aus. Meine Tochter beginnt am 1.10. einen neuen Job und soll jetzt den Arbeitsvertrag unterschreiben. In diesem befindet sich der Satz, dass eine Kündigung vor Vertragsbeginn (also vor dem 1.10.) ausgeschlossen ist. Wenn sie bis dahin noch etwas passenderes finden sollte, heißt das, sie kann diesen Vertrag nicht "rückgängig" machen? Ist das erlaubt? Ich verstehe schon die Intention des Arbeitgebers, wüßte trotzdem gern, ob das rechtlich zulässig ist.