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Thema: Frage zu Arbeitsvertrag

  1. #1
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    Standard Frage zu Arbeitsvertrag

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    Ich versuchs mal, vielleicht kennt sich jemand aus. Meine Tochter beginnt am 1.10. einen neuen Job und soll jetzt den Arbeitsvertrag unterschreiben. In diesem befindet sich der Satz, dass eine Kündigung vor Vertragsbeginn (also vor dem 1.10.) ausgeschlossen ist. Wenn sie bis dahin noch etwas passenderes finden sollte, heißt das, sie kann diesen Vertrag nicht "rückgängig" machen? Ist das erlaubt? Ich verstehe schon die Intention des Arbeitgebers, wüßte trotzdem gern, ob das rechtlich zulässig ist.
    Mich steckt man nicht in eine Schublade....ich gehöre in ein Schmuckkästchen

  2. #2
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    Soviel ich weiß ist das rechtlich zulässig.
    Sie müßte dann die Kündigungsfrist einhalten (nach Vertragsbeginn)
    Lerne die Regeln, damit du sie brechen kannst.
    Buddha

  3. #3
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    Ich denke, es ist absolut üblich, eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag stehen zu haben. Üblicherweise steht hier auch noch, dass man mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen hat, falls man nicht erscheint.

    Ist ja auch logisch. Der AG sucht eine Arbeitskraft und der AN verpflichtet sich per Vertrag zur Arbeit bei diesem AG.

    Wenn ich irgendwo nicht arbeiten will, dann unterschreibe ich doch keinen Arbeitsvertrag.

  4. #4
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    Liebe Krisja,

    ja, das ist erlaubt. Im Grunde ist eine Kündigung des Vertrages auch ohne die Klausel vor Vertragsbeginn nicht möglich. Die Klausel ist entscheidend für den Beginn der Kündigungsfrist.

    Wenn sie ein anderes Angebot hat, das sie reizt, würde ich das offene Gespräch suchen. Es ist ja auch dem AG nicht gedient, wenn sie z. B. nach einem Monat hinschmeisst.


  5. #5
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    Hallo Krisja,

    auch ich muss Dir sagen, dass es rechtlich ok ist, diese Klausel im AV zu haben. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass er sagt, dem Arbeitgeber muss auch ein probates Mittel zugestanden werden um den AN zu verpflichten den Job anzutreten. Für den AG ist die Stellenbesetzung immer ein großer Aufwand mit extremen Kosten, er muss sich also auch ein wenig absichern können.

    Tritt ein AN den Job trotz Klausel nicht an, kann der AG Schadensersatz verlangen, meist in Höhe von 1 (glaube ich) Monatsgehalt...

    Liebe Grüße

    Izabella
    Bitte lieber Gott mach, dass ich nicht immer gleich beleidigt bin!

  6. #6
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    Vielen Dank euch allen.
    NdP - musst du eigentlich immer unterstellen, dass man zu blöd ist? Ist mir schon klar, dass man keinen AV unterschreibt, wenn man den nicht antreten will aber es gibt auch Situationen, wo sowas aus anderen Gründen überlegt wird.
    Dein Posting ohne den letzten Satz hätte völlig gereicht.
    Mich steckt man nicht in eine Schublade....ich gehöre in ein Schmuckkästchen

  7. #7
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    Oha, gut, dass hier im Board immer nebenbei noch so schön erzogen wird...

  8. #8
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    Ich will niemanden erziehen, da reichen mir meine Kinder .Aber NdPs sachliche Antworten waren gut und hilfreich - mich nervt es dann nur,wenn gesagt wird "du du, das tut man aber nicht". Nix für ungut, NdP
    Mich steckt man nicht in eine Schublade....ich gehöre in ein Schmuckkästchen

  9. #9
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    Da hast Du noch Glück. Du musst "nur" meine Beiträge ertragen und die kannst Du noch auf ignore stellen. Aber denk mal an meine arme Familie.

    Und sorry, ich habe bisher keinen Arbeitsvertrag unterschrieben, den ich nicht bereit war einzuhalten. Für mich persönlich einfach ein Unding.

    Ich würde es ziemlich kritisch sehen, wenn eines meiner Kinder mir erzählen würde, es wolle einen Vertrag unterschreiben und schaue nun nochmal, ob es nicht bis dahin doch noch was Besseres findet, weil es ja eigentlich gar nicht da arbeiten wolle.

    Ist da nicht schon vorprogrammiert, da sie mit wenig Lust hingeht, weil es nicht das ist, was sie machen will und dass die Chance gering ist, dass sie dort glücklich wird?

    Aber vielleicht bin ich ja wirklich einfach zu altmodisch.

  10. #10
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Oha, gut, dass hier im Board immer nebenbei noch so schön erzogen wird...
    Und DAS ist kein Erziehungsversuch?


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