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Thema: Frage zum Arbeitslosengeld

  1. #1
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    Standard Frage zum Arbeitslosengeld

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    Da ich im Monat August ja übergangslos arbeitslos sein werde, nachdem ich im Juli mein Referendariat beendet habe und erst ab dem 1.09. eine feste Stelle habe, habe ich nun die Antragsformulare für das ALG II gestellt, da ich ja keinerlei Einkommen für den August besitze und sonst keine Miete usw. zahlen kann. Bei der Zusammenstellung meiner Kontoauszüge ist mir aufgefallen, dass ich bei meiner Bank einen Dispo von 1000€ habe, den ich nie angerührt habe, zum Glück...
    Frage: Kann sich das Arbeitsamt weigern, mir ALG II für den Monat August zu zahlen, weil ich ja den Dispo habe?

    Vielleicht kennt sich jemand aus?

    LG, Jill

  2. #2
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    Nein, nicht das ich wüsste. Ich habe auch monatsweise ALG II bekommen. Ein Dispo ist ja Geld, dass du nicht hast. Damit können die nicht argumentieren.

    Es kann nur sein, dass du den Dispo antasten musst, weil es erfahrungsgemäß immer etwas dauert, gerade bei Erstzahlungen, bis das Geld der ARGE da ist. Ich kann da ganze Arien von singen

  3. #3
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    @Katinka: danke! deswegen hatte ich ihn während des Ref's beantragt. Mit dem Minigehalt war ich immer an der Grenze es antasten zu müssen, und nu stehen ja noch Umzug etc. an.

  4. #4
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    Bei mir war im letzten Sommer der Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet worden, obwohl ich das Geld über 4 Wochen vorher beantragt hatte. Da war irgendwer im Urlaub oder so*ätz* Da wurde es knapp, weil das Geld zum ersten nicht rankam. Habe angerufen und gesagt, dass ich den Dispo nicht ankratzen will und es auch nicht kann (war damals schon abgestuft, als Auszubildene ohne Einkommen hat man ja keine 1000 Euro mehr). Ich hätte selbst mit Dispo Miete, Versicherungen und was da alles abgebucht wird, nicht zahlen können.

    Damals gabs nen Scheck von der ARGE, weil die Buchung mehr als 2 Tage gedauert hätte Man muss sich nur lang machen und wissen was man will. Die meisten haben da selber keinen Plan, meistens musste ICH denen sagen, was sie tun müssen.

  5. #5
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    Bei befristeten Arbeitsverträgen mußt Du Dich mW schon drei Monate vor Ablauf beim Arbeitsamt melden. Wobei das für normales Arbeitslosengeld gilt, ich weiß nicht wie das bei ALGII ist. Erkundige Dich da mal...

    Ablehnen können sie mW nicht aufgrund von Dispo, denn das ist ja Geld, das nicht Dir gehört.
    lg
    grumby

  6. #6
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    Ich weiß, dass ich vor Mitte August nix von denen hören werde. Zum Glück hab ich zumindest einen netten Vermieter.

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