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Thema: "schwarzarbeit"... wer kennt sich damit aus?

  1. #1
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    Standard "schwarzarbeit"... wer kennt sich damit aus?

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    mir ist klar, daß schwarzarbeit verboten ist...

    aber wie sieht es aus, wenn ich mein friseurhandwerk unter freunden und bekannten anwende? natürlich unentgeldlich

    ich bin weder arbeitslos gemeldet, noch bekomme ich andere gelder.


    liebe grüße corinna
    viele grüße

  2. #2
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    Freunde ja, Bekannte nein

    So war es jedenfalls früher. Das wichtigste ist, dass du kein Geld dafür nimmst. Es ist o.k. wenn du deinen Freunden die Haare schneidest und die dir dafür den Rasen mähen

    lg
    Thea

  3. #3
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    Zitat Zitat von Thea Beitrag anzeigen
    Freunde ja, Bekannte neinThea
    so weit ich weiß stimmt das nicht.....denn:

    Zitat Zitat von Thea Beitrag anzeigen
    Das wichtigste ist, dass du kein Geld dafür nimmst.
    Es geht ja (hauptsächlich) um Steuerhinterziehung, und solange du kein Geld für deine Arbeit bekommst kannst du auch keine Steuern hinterziehen

    Und ein Gewerbe anmelden musst du auch nur dann, wenn du Geld für deine Dienstleistung verlangst. Solange du das nicht tust, ist es völlig legal.
    Es ist ja auch nich illegal wenn du einer älteren Dame die Einkaufstaschen nach Hause trägst. Erst in dem Moment, in dem sie dir 2 Euro in die Hand drückt (mal ein dummes Beispiel^^)
    __________


  4. #4
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    Zitat Zitat von sunshine lady Beitrag anzeigen
    Es ist ja auch nich illegal wenn du einer älteren Dame die Einkaufstaschen nach Hause trägst. Erst in dem Moment, in dem sie dir 2 Euro in die Hand drückt
    Oh nein! Das ist mir schonmal passiert!!! Oh gott, ich hab mich strafbar gemacht!!!

  5. #5
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    wenn du es gratis machst ist es doch auch keine Schwarzarbeit. So könnte man ja jede Dienstleistung die man für Freunde erbringt verrechnen (theoretisch) Angefangen vom Kochen für Einladungen bis hin dass man jemand mit Auto wo hin fährt. Ein Koch der privat für Freunde kocht erbringt auch keine Schwarzarbeit. Und wenn er noch so professionell kocht.

    Ich weiss nicht wie es in D ist, in CH hat man einen "Freibetrag" über eine bestimmte Summe. Weiss jetzt nicht mehr wie hoch die ist. So um die 1 oder 2 tausend Euro im Jahr *glaub*. Wenn man die nicht übersteigt ist man noch nicht im illegalen Bereich.

    Wenn ich für meinen Nachbar den Rasen mähe und er mir aufs Jahr gerechnet dafür 300 Euro gibt, ist das ok. Wenn ich aber mit Rasen mähen meinen Unterhalt verdiene und darum bei x-Leuten mähen gehe, dann ist es nicht mehr ok. Man umgeht so Steuern usw. Was in deinem Fall ja nicht der Fall ist.
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

  6. #6
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    Zitat Zitat von Thea Beitrag anzeigen
    Freunde ja, Bekannte nein
    oh, da wird es aber schwierig hier eine klare Linie zu ziehen!
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

  7. #7
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    Zitat Zitat von caroline Beitrag anzeigen
    oh, da wird es aber schwierig hier eine klare Linie zu ziehen!

    Musst du auch nicht, völlig egal und es dürfen auch die Nachbarn sein. Wichtig ist lediglich, dass du kein Geld dafür verlangst.

  8. #8
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    Es gibt den Steuerfreibetrag von 7.680 €, alle Einkünfte zusammengerechnet und die Ausgaben abgezogen. Aber da Du ja keine anderen Einkünfte hast, ist das Frisieren auch nicht illegal, wenn Du nichts dafür nimmst, selbst dann nicht, wenn Du etwas dafür nehmen würdest, denn so viel würde es ja sicher nicht sein.

    Corinne
    Frieden schafft Reichtum. Reichtum schafft Übermut. Übermut bringt Krieg. Krieg bringt Armut. Armut macht Demut. Demut macht Frieden. - J. G. v. Kaysersberg

  9. #9
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    Zitat Zitat von Corinne Beitrag anzeigen
    selbst dann nicht, wenn Du etwas dafür nehmen würdest, denn so viel würde es ja sicher nicht sein.

    Corinne
    Möglicherweise muß dann aber ein Nachweis über die Höhe erbracht werden.

  10. #10
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    vielen dank für eure antworten

    dann muß ich mir ja wirklich nicht soo den kopf machen!

    lg corinna
    viele grüße

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