frag-einen-anwalt.de/Teppichboden-in-Mietwohnung
Wobei ich immer gedacht hatte, dass ein Teppich/ Auslegeware IMMER Sache des Mieters ist.
Hallo zusammen,
über die Suche habe ich leider nichts gefunden.
Meine Frage ist, ob man bei einer Mietwohnung alle x Jahre Anspruch auf einen neuen Bodenbelag hat.
Weiß jemand von euch was Genaueres dazu?
- wie oft hat man Anspruch darauf?
- spielt es eine Rolle, ob der Belag schon deutliche Abnutzspuren aufweist oder zählt immer nur der Zeitraum?
(genauer: nach z.B. 5 Jahren ist die Frist für einen neuen Teppich o.ä. abgelaufen, der Teppich sieht aber noch gut aus. Oder der umgekehrte Fall: Teppich ist schon vor Fristende abgenutzt)
- wird dann immer das gleiche wie vorher verlegt oder gibt es da einen Spielraum?
Wäre toll wenn jemand was dazu weiß oder mir einen Link schicken könnte!
Viele Grüße,
Babs
frag-einen-anwalt.de/Teppichboden-in-Mietwohnung
Wobei ich immer gedacht hatte, dass ein Teppich/ Auslegeware IMMER Sache des Mieters ist.
“These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
— Mace, Strange Days
rosa-hellblau-falle.de
die Diskusssion hatte ich auch mal und habe direkt bei meiner Chefin gefragt die auch vermietet,und diese bestätigte mir(und praktiziert das selbst in ihren Mietwohnungen)das ein Mieter alle sechs Jahre ein Recht auf einen neuen Teppich hat.
Ich glaube aber nicht vor Ablauf der Frist,wenn er schon abgewohnt ist.
So weit ich es weiß sind es 10 Jahre,vorher nicht.
10 Jahre???! Oha!
Unsere letzte Wohnung war fast komplett ausgelegt mit einem nicht sehr schönen Teppich, der zudem auch nach 4 Jahren schon ziemlich abgewohnt aussah. Der Vermieter wollte den Teppich nicht wechseln mit dem Argument, der Teppich sei ja noch fast neu. Wir könnten ihn ja auf eigene Kosten erneuern. Müssten dann bei Auszug aber den alten Stand wieder herstellen
Wir sind dann 3 Monate später da ausgezogen. DAS war allerdings nicht der alleinige Grund
lg
Struppi
Hallo, vielen Dank für Eure Antworten!
Habe selber auch noch ein bißchen gegoogelt. Wen es auch interessiert:
ein teppich von mittlerer qualität ist nach ca. 10 jahren austauschbar, ein t. von hoher quali nach 15 jahren. es kommt aber immer auch auf den zustand / die abnutzung des teppichs an. Miete mindern darf man nur, wenn der teppich verschlissen ist (s.a. Gerichtsurteile OLG Hamm, RE WM 91, 248 und OLGCelle, WM 95, 584)