Hallo zusammen,
über die Suche habe ich leider nichts gefunden.
Meine Frage ist, ob man bei einer Mietwohnung alle x Jahre Anspruch auf einen neuen Bodenbelag hat.

Weiß jemand von euch was Genaueres dazu?

- wie oft hat man Anspruch darauf?

- spielt es eine Rolle, ob der Belag schon deutliche Abnutzspuren aufweist oder zählt immer nur der Zeitraum?
(genauer: nach z.B. 5 Jahren ist die Frist für einen neuen Teppich o.ä. abgelaufen, der Teppich sieht aber noch gut aus. Oder der umgekehrte Fall: Teppich ist schon vor Fristende abgenutzt)

- wird dann immer das gleiche wie vorher verlegt oder gibt es da einen Spielraum?

Wäre toll wenn jemand was dazu weiß oder mir einen Link schicken könnte!

Viele Grüße,
Babs