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Thema: 400,- Euro Job auf Rechung/ Wie Rechnung stellen?

  1. #1
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    Standard 400,- Euro Job auf Rechung/ Wie Rechnung stellen?

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    Hallo ihr Lieben!

    Folgende Sachlage:
    bin vor kurzem mit meinem Studium fertig geworden, also keine Studentin mehr und derzeit auf Jobsuche. Habe bisher auf Lohnsteuerkarte einen 400,- Euro Job als studentische Hilfskraft gemacht, der nun leider ausgelaufen ist.

    In der Zwischenzeit, bis ich etwas Festes gefunden habe, würde ich mich gerne als freie Autorin versuchen.

    Ich habe nun einen Nebenjob in Aussicht (Artikel schreiben).
    Ich soll nun also meine Leistung in Rechnung stellen. Ich werde nicht mehr als 400,- Euro im Monat verdienen. Die Frage nun:

    Wie stelle ich korrekt eine Rechung? Was muss ich angeben?

    Wenn ich nicht mehr als 400,- Euro/Monat verdiene, bin ich doch steuerfrei und muss da nichts abführen, richtig? Derzeit bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert. Eine Steuernummer brauche ich bei 400,-/Monat doch auch nicht, oder?

    Ich will mich keinesfalls Ich-Ag-mäßig selbstständig machen, will kein Gewerbe anmelden oder sowas. Ich bin nur eine Uni-Absolventin, die sich, bis sie einen Job gefunden hat, auf 400,- Euro Basis etwas dazuverdienen möchte.

    Mir liegt viel daran, daß alles rechtlich etc. korrekt läuft.
    Ich hoffe, jemand kann mir helfen!

    Grüße an Alle!

    Die Anne

  2. #2
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    Google mal nach Kleinunternehmer.. oder guck hier: http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

    Da steht einiges drin.

    Da Du aber dann ein eigenes Einkommen hast, denke ich nicht, daß Du weiterhin familienversichert bleiben kannst. Aber das solltest Du mit Deiner Krankenkasse abklären.
    Und ich denke, daß Du schon eine Steuererklärung wirst machen müssen, denn die wollen ja auch prüfen, ob Du wirklich Kleinunternehmer bist.
    Beides jedoch ohne Gewähr.
    lg
    grumby

  3. #3
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    Aber es wäre doch eine "gerinfügige Nebentätigkeit", ein Minijob - nur eben nicht auf Lohnsteuerkarte, sondern auf Rechung. Und Minijobber zahlen in der Regel doch keine Abgaben. Ich bin derzeit noch bei meinen Eltern privat mitversichert. Soweit ich weiß, ändert sich das erst, wenn ich anfange richtig zu arbeiten und folglich mehr als die 400,- im Monat verdiene.
    Geändert von DieAnne (29.08.08 um 15:10:57 Uhr)

  4. #4
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    Ja, das kann sein, würde aber trotzdem bei der PKV nachfragen. Bei den gesetzlichen habe ich einen Wert 350,- herum im Kopf, den Du monatlich nicht überschreiten darfst.

    zu deinem editierten:
    - seh ich nicht so, weil ein Kleinunternehmer deutlich mehr im Jahr verdienen kann als 12x400.
    - bedarf es zu einer Nebentätigkeit einer Haupttätigkeit..
    Geändert von grumby (29.08.08 um 15:16:30 Uhr)
    lg
    grumby

  5. #5
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    Nee, nee, das sind schon 400,- im Monat, die ok sind. Siehe auch hier:
    http://www.minijob-zentrale.de/nn_10...tml?__nnn=true


  6. #6
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    Aber als Selbständige fällt das ganze nicht unter "Minijob", das beinhaltet ja auch pauschalierte Sozialabgaben etc.

    Da gelten dann rechtliche andere Grenzen, auch wenn die möglicherweise in ähnlichen Größenordnungen liegen mögen.

    Rein rechtlich musst Du eine Steuerabklärung machen, vermutlich mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

  7. #7
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    Du verwechselst da glaub ich was. 400-Euro-Job und Familienversicherung. Wenn Du familienversichert bist, darfst du nicht mehr als 350,- verdienen, sonst fliegst du aus der Familienversicherung. Aber da du ja nicht bei einer GKV bist, solltest du das mit deiner PKV abklären (mußt du aber natürlich nicht. ).

    Als Selbständiger ist man normalerweise verpflichtet sich selbst zu krankenversichern. Was Du möchtest geht denke ich nicht, das klingt so nach von beiden Seiten das beste heraussuchen. Dann mußt es als Minijob machen.. Oder Du erkundigst Dich in Richtung Freiberufler, das geht ohne Gewerbe und schließt mW die schreibende Zunft mit ein. Aber auch das wird wie eine Selbständigkeit gewertet..
    Geändert von grumby (29.08.08 um 15:30:02 Uhr)
    lg
    grumby

  8. #8
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    ich will mich weder selbstständig machen noch freiberuflich arbeiten. Ich will lediglich eine "geringfügige Nebentätigkeit", eine Minijob, bei dem ich nicht mehr (eher weniger) als 400,-/Monat verdienen werde, auf Rechnung ausüben.

  9. #9
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    Ich würde dir raten dich mit dem für dich zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Die Damen und Herren dort können dir die Sachlage erklären und dann kannst du immer noch entscheiden ob Gewerbeschein oder als Freiberufler.
    Parallel kannst du bei der Krankenkasse anrufen.

    Es ist, soweit ich weiß so, dass, sobald du jemandem eine Rechnung schreibst, der diese dann verbucht, du immer eine Einkommenserklärung abgeben must. Ob du 20 Euro oder 2000 im Monat verdienst ist dabei vollkommen egal.

    lg
    Thea

  10. #10
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    Zitat Zitat von DieAnne Beitrag anzeigen
    ich will mich weder selbstständig machen noch freiberuflich arbeiten. Ich will lediglich eine "geringfügige Nebentätigkeit", eine Minijob, bei dem ich nicht mehr (eher weniger) als 400,-/Monat verdienen werde, auf Rechnung ausüben.
    Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, also ein Anstellungsverhältnis auf Lohn-/Gehaltbasis. Sobald Du eine Rechnung schreibst, bist Du nicht Gehaltsempfänger, sondern beziehst ein Honorar und bist freiberuflich/selbständig. Die Grenze von 400 Euro ist da nicht maßgeblich, da gelten andere Einstufungen.
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

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