Soviel ich weiss, gibt es da keine Beschränkung. Du musst in "angemessenem Rahmen" Besichtigungen zulassen.
Aber ohne Deine Erlaubnis darf der Vermieter die Wohnung nicht betreten (es sei denn, es ist unmittelbar Gefahr in Verzug, das trifft hier aber nicht zu).
Das heisst, wenn Dein Vermieter Dich mit ein paar Tagen Vorlauf um Terminabsprache bittet und auf persönliche Belange wie Arbeitszeit oder Urlaub sowie übliche Tageszeiten Rücksicht nimmt, ist es ok, auch schon drei Monate vor Ende des Mietvertrages. Du musst aber nicht hinnehmen, dass drei Mal pro Woche Horden von Interessenten durch Deine Wohnung ziehen.
Es ist ja nur fair, dem Vermieter zu ermöglichen, dass die Wohnung gleich nach dem Ende der Vertragslaufzeit weiter vermietet werden kann und ihm durch Leerstände keine unnötigen Kosten entstehen.
Geändert von Mäusken (09.09.08 um 16:31:03 Uhr)
Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".