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Thema: Anrechnung einer kommunalen Aufwandsentschädigung auf das ALG II?Wer kennt sich aus?

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  1. #1
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    Ich Spätaufsteher - steht im § 11 SGB II und ganz konkret in den Durchführungshinweisen der Bundesagentur für Arbeit unter:

    3. Privilegiertes Einkommen

    Nach § 11 Abs. 1 und Abs. 3 sind neben den Leistungen nach dem SGB II weitere bestimmte Einnahmen ganz oder teilweise nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
    .......

    3.3 Zweckbestimmte Einnahmen und Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
    (1) Zu zweckbestimmten Einnahmen, die einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II / Sozialgeld dienen, zählen z.B.:
    Zweckbestimmte Einnahmen
    (11.36)
    ...
    • Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse,
    ...
    • Entschädigung für Blutspender,
    ...
    • steuerfreie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG (z.B. Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher)


    Leider hast du Recht... 4 Leute/ 3 Meinungen. Sollte nicht so sein - aber die Durchführung der Einheitlichkeit ist bei einem relativ neuen Gesetz immer unglaublich schwierig.

    LG Gaby

  2. #2
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    Super, danke schön. Den Text hatte ich im Internet gefunden, leider standen da nicht die entsprechenden Stellen im SGB II daneben.

    Ich habe mit der ARGE telefoniert. Die Dame hat zu allem Ja und Amen gesagt (sprich sie hatte keine Ahnung, das habe ich schon durch den Hörer gerochen). Ich solle das so verschriftlichen und da dann hinterlegen, das wäre so okay.

    Auf meine Aussage, dass mir das dann ja nun aber nicht sagt, ob ich Recht habe oder nicht und ich ja jederzeit einen Bescheid bekommen könnte, dass sie mir doch das Geld kürzen, kam nur "Naja, sie können sich ja quittieren lassen, dass sie ihr Schreiben hier abgegeben haben."

    Äh ja, so ganz hat die Gute das Problem nicht verstanden. Aber ich setze denen jetzt einfach einen Wisch zur Kenntnisnahme auf und dann hat sich das erstmal - für mich. Ich gehe ja noch nicht über die Brücke.

    Aber du hast mir wirklich geholfen. Vielen Dank, ich nehme an, du hast beruflich damit zu tun?

    Liebe Grüße

  3. #3
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    Update:

    Die Dame, vor die ich gesetzt wurde, hatte KEINE Ahnung. Hat immer nur genickt zu allem was ich gesagt habe, war sichtlich überfordert. Dann meinte sie, dass sie mir keinen definitive Antwort geben kann, weil sie so einen Fall noch nicht hatte. Das muss zur Vorgesetzten und dann bekomme ich in zwei Wochen Bescheid
    So ein Saftladen!

  4. #4
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    wie geil!

    Verweise in deinem Anschreiben auf jeden Fall auf § 11 SGB II und die BA Hinweise. Sollte dein Bescheid kommen, genau nachrechnen und ggf. fristgerecht Widerspruch gegen die Anrechnung einlegen. Keine Hemmungen! Hm... ja, es gibt immer wieder Fälle, die neu sind und die Einzelfälle sind soooooo unterschiedlichst gelagert, dass man ständig ins Gesetz schauen muss - aber solche Sachen sollte man aus dem Handgelenk schütteln können - den Anspruch habe ich schon an mich selbst, ohne dass meine Dienststelle das einfordert.

    Yep, ich sitze in der Leistungssachbearbeitung SGB II allerdings in einer Kommune (Sozialamt) und nicht in der ARGE o.ä.

    Sonige Grüße
    Gaby

  5. #5
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    Seid ihr dann eine dieser Optionskommunen? Wir wollten das auch, aber irgendwie geht das gesetzestechnisch nicht.

    Ich habe die beiden Texte ausgedruckt und oben nochmal Paragraph 11 Schießmichtot drüber geschrieben, im Anschreiben selber steht es nicht. Aber die Anlagen müssten ja reichen, das junge Fräulein war auf alle Fälle beeindruckt

  6. #6
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    Denke auch, dass es reichen wird.

    -jeden Tag eine gute Tat- läd sie dich für diesen Wissensvorsprung jetzt auf nen Kaffee ein?
    Ich sollte aufhören so rumzufrötzeln.... wer weiß, wie oft hinter meinem Rücken getratscht wird *lol*

    Genau, wir sind Optionskommune und ich hoffe, dass dies auch so bleibt - denn sonst kann ich gehen - allerdings mussen diese Sachen ja auch woanders berechnet werden. Und für eine computergestützte Bearbeitung ist das Rechtsgebiet zu umfangreich. Gott sei Dank

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