...denn das mit "Unterhalt nicht in bar" bezieht sich auf ein Elternpaar. Sobald aber Geld vom Vater da ist, steht das der Tochter zu.
Auf die Gefahr hin, dass ich das auch nicht gelesen hab
Gibts da irgendeinen "besonderen" Grund, warum sie nicht mehr zuhause bleiben kann? Besonders genug zum Beispiel, um übers Jugendamt betreutes Wohnen zu kriegen? *vorsichtigfrag*
Und jetzt hab ich nochmal durchgelesen: ich hatte ja doch recht
Der Unterhalt, den sie vom VATER bekommt, der von der Mutter getrennt lebt, steht der Mutter nicht zu, sobald die Tochter weg ist. Denn DEN kriegt das Kind (in bar). Also soweit ich die Seiten verstanden hab, die ich vor ein paar Monaten mal durchgeackert hab.
[FONT="Courier New"]It's beauty that captures your attention;
personality which captures your heart. [/FONT]
http://de.youtube.com/watch?v=6_43S3lgq2Y
...denn das mit "Unterhalt nicht in bar" bezieht sich auf ein Elternpaar. Sobald aber Geld vom Vater da ist, steht das der Tochter zu.
[FONT="Courier New"]It's beauty that captures your attention;
personality which captures your heart. [/FONT]
http://de.youtube.com/watch?v=6_43S3lgq2Y
Aber mit dem Kindergeld ist das etwas kompliziert, da stellt sich die Behörde schnell stur. Am besten läßt sie sich beraten und gut. Allerdings sollte man sich gut auskennen was Ansprüche und solches angeht. Ich habe damals gegen die Familienkasse geklagt, weil ich mir 100% sicher war, dass mir noch Geld zustand und ich das nicht zurückzahlen musste. Erstmal musste ich es zurückzahlen und nachdem mir das Gericht recht gegeben hat habe ich sage und schreibe 5 Monate auf die Rückerstattung von denen gewartet. NAchzahlen musste ich es binnen 1 Monat :-)!
.
Geändert von Exuser34 (05.10.08 um 10:09:11 Uhr)