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Geändert von Exuser34 (05.10.08 um 10:08:39 Uhr)
Eltern sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet ihren Kindern den Unterhalt zu finanzieren, wenn diese "einfach" ausziehen wollen.
In einem solchen Falle muss man sich mit klaren Argumenten an ein Vormundsschaftsgericht wenden.
Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, in welchem Sinne hier "Unterhalt" verstanden wird; also ob es sich wirklich auf das Unterhaltsgeld bezieht, welches die Mutter bezieht oder auf UNterhalt im Sinne von Lebenshaltungskosten
@Badeverixe
Nein, soweit ich weiß eben leider nicht. Mein Freund musste letztes Jahr so einen Antrag auch stellen und er ist weit über 18....
@Angelika
Nein, ich meinte jetzt nicht speziell das Jugendamt. Es gibt doch zumindest bei den Kindergeldkassen Infohotlines, bei denen man sich beraten kann?!
Die Mutter muss einer Zahlung an die Tochter direkt zustimmen. Tut sie dies nicht, hat die Tochter erstmal Pech gehabt und muss sich ans Jugendamt melden. Die kümmern sich dann um die Regelung des Unterhalts und des Kindergeldes, wenn die Tochter auszieht.
Aber der Unterhalt steht gesetzlich dem Kind zu. Eine Bekannte von mir muss das dem Sohnemann aushändigen, nachdem der Vater ihn dezent drauf hingewiesen hat, dass ihm das allein zusteht. Und zahlen muss man, solang das Kind keine Ausbildung fertig hat ODER (die genaue Zahl weiß ich nicht) ca. 700,- (?) verdient. Müsste man nachschauen.
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http://de.youtube.com/watch?v=6_43S3lgq2Y
Ja, bis zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Ich kenne aus bestimmten Gründen das deutsche UND das österreichische Recht.
Schau mal hier:http://www.das-rechtsportal.de/recht...sunterhalt.htm
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Sorry, ich hatte (falsch) gelesen, dass sie zuhause ausziehen musste. In dem Fall wär es ihr nämlich auch bar zugestanden.
Ist sie arbeitslos? Da gibts nämlich auch was mit dem Hartz IV - Gesetz, wonach Eltern bis 25 Jahre für Kinder aufkommen müssen... das kenn ich aber nicht, hab ich nur bei meiner eigenen Recherche irgendwo gelesen.
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Auf die Gefahr hin, dass ich das auch nicht gelesen hab
Gibts da irgendeinen "besonderen" Grund, warum sie nicht mehr zuhause bleiben kann? Besonders genug zum Beispiel, um übers Jugendamt betreutes Wohnen zu kriegen? *vorsichtigfrag*
Und jetzt hab ich nochmal durchgelesen: ich hatte ja doch recht
Der Unterhalt, den sie vom VATER bekommt, der von der Mutter getrennt lebt, steht der Mutter nicht zu, sobald die Tochter weg ist. Denn DEN kriegt das Kind (in bar). Also soweit ich die Seiten verstanden hab, die ich vor ein paar Monaten mal durchgeackert hab.
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