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Thema: Zuhause ausziehen - Unterhalt?

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  1. #1
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    Aber der Unterhalt steht gesetzlich dem Kind zu. Eine Bekannte von mir muss das dem Sohnemann aushändigen, nachdem der Vater ihn dezent drauf hingewiesen hat, dass ihm das allein zusteht. Und zahlen muss man, solang das Kind keine Ausbildung fertig hat ODER (die genaue Zahl weiß ich nicht) ca. 700,- (?) verdient. Müsste man nachschauen.
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  2. #2
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    Ja, bis zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Ich kenne aus bestimmten Gründen das deutsche UND das österreichische Recht.

    Schau mal hier:http://www.das-rechtsportal.de/recht...sunterhalt.htm
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  3. #3
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    Sorry, ich hatte (falsch) gelesen, dass sie zuhause ausziehen musste. In dem Fall wär es ihr nämlich auch bar zugestanden.

    Ist sie arbeitslos? Da gibts nämlich auch was mit dem Hartz IV - Gesetz, wonach Eltern bis 25 Jahre für Kinder aufkommen müssen... das kenn ich aber nicht, hab ich nur bei meiner eigenen Recherche irgendwo gelesen.
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  4. #4
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    Auf die Gefahr hin, dass ich das auch nicht gelesen hab

    Gibts da irgendeinen "besonderen" Grund, warum sie nicht mehr zuhause bleiben kann? Besonders genug zum Beispiel, um übers Jugendamt betreutes Wohnen zu kriegen? *vorsichtigfrag*

    Und jetzt hab ich nochmal durchgelesen: ich hatte ja doch recht
    Der Unterhalt, den sie vom VATER bekommt, der von der Mutter getrennt lebt, steht der Mutter nicht zu, sobald die Tochter weg ist. Denn DEN kriegt das Kind (in bar). Also soweit ich die Seiten verstanden hab, die ich vor ein paar Monaten mal durchgeackert hab.
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  5. #5
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    ...denn das mit "Unterhalt nicht in bar" bezieht sich auf ein Elternpaar. Sobald aber Geld vom Vater da ist, steht das der Tochter zu.
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  6. #6
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    Aber mit dem Kindergeld ist das etwas kompliziert, da stellt sich die Behörde schnell stur. Am besten läßt sie sich beraten und gut. Allerdings sollte man sich gut auskennen was Ansprüche und solches angeht. Ich habe damals gegen die Familienkasse geklagt, weil ich mir 100% sicher war, dass mir noch Geld zustand und ich das nicht zurückzahlen musste. Erstmal musste ich es zurückzahlen und nachdem mir das Gericht recht gegeben hat habe ich sage und schreibe 5 Monate auf die Rückerstattung von denen gewartet. NAchzahlen musste ich es binnen 1 Monat :-)!

  7. #7
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