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Thema: Zuhause ausziehen - Unterhalt?

  1. #1
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    Standard Zuhause ausziehen - Unterhalt?

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    Geändert von Exuser34 (05.10.08 um 10:08:23 Uhr)

  2. #2
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    Also beim Kindergeld ist es so: Grundsätzlich wird das Kindergeld weiter an die Mutter gezahlt, außer die Mutter teilt der Kasse mit, dass sie es von nun an aufs Konto der Tochter überweisen sollen (ist bei mir auch so)

    Weigert sich die Mutter, muss die Tochter zunächst einen Antrag auf anteilige Auszahlung stellen. Dort prüft die Kindergeldkasse, ob der Tochter der volle Anspruch zusteht oder nicht.

    Es gibt doch auch bestimmt telefonische Beratung, oder? Dann würde die Mutter es nicht mitbekommen.

  3. #3
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    Aber hat sie mit 18 nicht das Recht darauf, das KG selber zu bekommen? Sie ist doch dann volljährig.
    Liebe Grüße von
    Badeverixe

  4. #4
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    Geändert von Exuser34 (05.10.08 um 10:08:39 Uhr)

  5. #5
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    Eltern sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet ihren Kindern den Unterhalt zu finanzieren, wenn diese "einfach" ausziehen wollen.
    In einem solchen Falle muss man sich mit klaren Argumenten an ein Vormundsschaftsgericht wenden.
    Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, in welchem Sinne hier "Unterhalt" verstanden wird; also ob es sich wirklich auf das Unterhaltsgeld bezieht, welches die Mutter bezieht oder auf UNterhalt im Sinne von Lebenshaltungskosten

  6. #6
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    @Badeverixe
    Nein, soweit ich weiß eben leider nicht. Mein Freund musste letztes Jahr so einen Antrag auch stellen und er ist weit über 18....

    @Angelika
    Nein, ich meinte jetzt nicht speziell das Jugendamt. Es gibt doch zumindest bei den Kindergeldkassen Infohotlines, bei denen man sich beraten kann?!

  7. #7
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    Die Mutter muss einer Zahlung an die Tochter direkt zustimmen. Tut sie dies nicht, hat die Tochter erstmal Pech gehabt und muss sich ans Jugendamt melden. Die kümmern sich dann um die Regelung des Unterhalts und des Kindergeldes, wenn die Tochter auszieht.

  8. #8
    Avatar von Minerva
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    Aber der Unterhalt steht gesetzlich dem Kind zu. Eine Bekannte von mir muss das dem Sohnemann aushändigen, nachdem der Vater ihn dezent drauf hingewiesen hat, dass ihm das allein zusteht. Und zahlen muss man, solang das Kind keine Ausbildung fertig hat ODER (die genaue Zahl weiß ich nicht) ca. 700,- (?) verdient. Müsste man nachschauen.
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  9. #9
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    Ja, bis zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Ich kenne aus bestimmten Gründen das deutsche UND das österreichische Recht.

    Schau mal hier:http://www.das-rechtsportal.de/recht...sunterhalt.htm
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  10. #10
    Avatar von Minerva
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    Sorry, ich hatte (falsch) gelesen, dass sie zuhause ausziehen musste. In dem Fall wär es ihr nämlich auch bar zugestanden.

    Ist sie arbeitslos? Da gibts nämlich auch was mit dem Hartz IV - Gesetz, wonach Eltern bis 25 Jahre für Kinder aufkommen müssen... das kenn ich aber nicht, hab ich nur bei meiner eigenen Recherche irgendwo gelesen.
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    http://de.youtube.com/watch?v=6_43S3lgq2Y

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