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Thema: Rechtliche Frage!!!

  1. #1
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    Standard Rechtliche Frage!!!

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    Hallo,

    kennt sich hier jemand mit Wohnungsrecht aus, hab da mal eine Frage.

    Kurze Zusammenfassung:

    Mein Freund hat seine Wohnung am 09.09.2008 gekündigt. Er hat 3 Monate Kündigungsfrist. Hat aber auch in die Kündigung geschrieben, dass die Wohnung auch schon früher ab 16. Oktober zur Verfügung stehen könnte. Die Wohnungsbaugesellschaft hat dann die WOhnung sofort wieder zur Vermietung freigegeben auf ihrer Homepage und es kamen einige Interessenten vorbei. Er hat dann erstmal eine Vorabbesichtung der Gesellschaft gehabt, bei der ein 1 1/2 Zentimeter großer Riss im PVC festgestellt wurde und ihm somit 135 Euro von der Kaution abziehen werden, er solle seine Haftpflicht einschalten. Vor einer Woche hat er dann erfahren, dass ein NAchmieter zum 16.10. gefunden wurde und er somit früher aus dem Vertrag kommt. Übergabe soll allerdings am 08.10.2008 sein, also eine Woche früher, weil sie noch das Bad machen wollten. Gestern haben sie dann die Miete eingezogen und zwar anteilig bis zum 15ten Oktober, obwohl er ja am 08.10. schon raus sein muss.
    ER hat daraufhin angerufen und geefragt warum das denn so wäre worauf sie richtig patzig wurden und sagten er könne froh sein das er überhaupt raus kommt.

    Aber es ist doch nicht rechtens oder? Eigentlich müsste er nur die Miete anteilig zahlen bis zum 8ten. Wenn die renovieren müssen ist das ja nicht sein Problem.
    Wir wollen jetzt mal die Übergabe abwarten, und wenn es hart auf hart kommt eventuell die Rechtschutz einschalten.

    Also wer Tipps hat, gerne!!!!

  2. #2
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    Ich bin da kein Experte, aber verstehe es so: Der Übergabetermin ist nicht gleich Auszugstermin. Auszugstermin bleibt der 16.10. und deswegen wird die Miete anteilig bis dann berechnet. Besonderer Fall ist hier ja nun, dass ab Übergabetermin das Bad saniert werden soll. Die Frage ist dabei wahrscheinlich inwieweit das Bad gemacht wird und die Wohnung dadurch "unbewohnbar" wird
    Und mit der Aussage, dass er froh sein kann, früher raus zu kommen, haben die absolut recht. Dazu ist der Vermieter/die Gesellschaft nicht verpflichtet.
    Auch kenne ich das mit anteiliger Mietszahlung nicht

  3. #3
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    Nein, er gibt auch die Schlüssel ab am 8ten, deswegen zieht er da aus!!! Nur der NAchmieter zieht am 16ten ein und deswegen muss vorher das Bad gemacht werden. Das er froh sein kann da früher raus zu kommen ist schon klar, allerdings steht in seinem Vertrag auch drin, dass er 3 passable NAchmieter bringen muss und er hatte 6 die in Frage kamen, vom finanziellen her. Die wollten ja auch keine Studenten haben.

  4. #4
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    Ja, aber das kann denen egal sein. Weil sie eben keinen Nachmieter nehmen müssen
    Ich kann mal eine Immobilienkauffrau dazu befragen; kann aber nicht sagen, wie schnell das geht

  5. #5
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    Zitat Zitat von Ilmarie Beitrag anzeigen
    Ich bin da kein Experte, aber verstehe es so: Der Übergabetermin ist nicht gleich Auszugstermin. Auszugstermin bleibt der 16.10. und deswegen wird die Miete anteilig bis dann berechnet. Besonderer Fall ist hier ja nun, dass ab Übergabetermin das Bad saniert werden soll. Die Frage ist dabei wahrscheinlich inwieweit das Bad gemacht wird und die Wohnung dadurch "unbewohnbar" wird
    Und mit der Aussage, dass er froh sein kann, früher raus zu kommen, haben die absolut recht. Dazu ist der Vermieter/die Gesellschaft nicht verpflichtet.
    Auch kenne ich das mit anteiliger Mietszahlung nicht
    Das stimmt so! Ich denke, er sollte nicht auf diese restl. 7 Tage des Mietanteils bestehen. Er kann wirklich froh sein, dass er zum 15.10. aus der Sache raus ist. Der Vermieter hätte das Recht gehabt, alle 6 Mietinteressenten aus irgendeinem Grund (!) abzulehnen, dann hätte dein Freund die Miete bis zum bestätigten Kündigungstermin zahlen müssen. (Hier gibt es auch einige Urteile dazu.)
    Geändert von daphne2 (02.10.08 um 12:10:38 Uhr)

  6. #6
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    "Meine" Immobilienkauffrau ist leider schon auf in den Urlaub!

  7. #7
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    Aber sie haben mit dem NAchmieter ja schon einen Vertrag gemacht!!! Ich meine es geht hier nicht um die 100-150 Euro, mich interessiert nur ob das so einfach geht. Vom logischen her hätte ich gesagt. Sie haben einen NAchmieter, haben mit diesem einen Vertrag am 16ten gemacht. Mein Freund geht am 8ten raus und die Woche dazwischen zahlen die den Leerlauf der Wohnung, weil sie ja auch renovieren!!!

  8. #8
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    ich hatte dasselbe Problem,und habe das selbst in die Hand genommen.Ich habe die Miete bei der Bank zurück geholt und denen(die genauso charmant waren am Telefon)und dann genau den anteiligen Mietbetrag wieder überwiesen,aber gleichzeitig einen Brief geschickt wo genau drinsteht wieso und warum!Ich habe nichts mehr gehört(hatte vorher die Übergabe)!

  9. #9
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    Entscheidend ist aber nicht, wann Dein Freund tatsächlich "rausgeht", sondern wann sein Vertrag rechtlich endet. Und das ist erstmal rein offiziell der 31.12.2008. Der Vermieter ist nun kulant und sagt "Ok, ich habe ab dem 16.10.2008 einen Nachmieter, dann musst Du nur bis dahin (und für den Oktober eben auch nur anteilig) zahlen und der Mietvertrag endet zum 16.10.2008". Wie gesagt, ich bin kein Fachmann, aber das ist doch absolut logisch und wie gesagt auch noch sehr entgegenkommend von denen

  10. #10
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    Ja aber was passiert denn wenn er den Vertrag bis zum 15ten hat, am 8ten die Übergabe macht und dann passiert noch was in der WOhnung weil die die renovieren nicht aufpassen, wer haftet denn dann? Nach meinem Rechtsempfinden ist der Vertrag beendet mit Übergabe der Schlüssel, also am 8ten, dann muss er auch nur bis dahin zahlen!!! Klar ist das kulant, dass er früher raus kann, aber wenn die schon pingelig sind dann können wir das auch sein!!!

    @Mizzi: genauso würde ich es auch machen, wenn noch irgendwas blödes bei der Übergabe kommt machen wir das auch so mit der Miete.

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