Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 18

Thema: ich blöde Nuss- weiß jemand Rat?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    27.05.05
    Ort
    Hanau
    Beiträge
    7,432
    Nein, ich an deiner Stelle würde überhaupt nicht reagieren. Es kommen wohl noch ca. 3 emails, dann ist Schluss. Mein Sohnemann hat auch mal so eine Art Persönlichkeitstest ausgefüllt und dann kam per email die Rechnung Dann noch ein paar dubiose Inkassomails. Dann kam nichts mehr.
    Du bist nicht Schuld wenn solche "Firmen" ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben und nicht explizit auf die Zahlungsbedingungen hinweisen.

    lg
    Thea

  2. #2
    Registriert seit
    15.02.05
    Beiträge
    2,339
    [FONT=Courier New]1. gucken ob die widerufsbelehrung korrekt war - wenn nicht: widerruf erklären[/FONT]
    [FONT=Courier New][/FONT]
    § 355
    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

    [FONT=Courier New]
    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
    (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer. (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

    also: widerufsbelehrung in papierform, per fax usw. dann 2 wochen
    widerufsbelehrung nur online dann 1 monat
    gar keine widerufsbelehrung dann spätestens 6 monate nach vertragsabschluss
    falsche belehrung: ohne frist (zb. in der online - widerufsbelehrung steht eine frist von 2 wochen - dann ist falsch belehrt worden ergo: widerruf ohne frist)
    [/FONT][FONT=Courier New][/FONT]
    [FONT=Courier New][/FONT]
    [FONT=Courier New]2. glaube ich das solche AGBs nicht zulässig sind[/FONT]


    [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT]§ 305c BGB - Überraschende und mehrdeutige Klauseln -[/FONT] [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT](1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.[/FONT]
    [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][/FONT]
    [FONT=Courier New]da müsste man aber nochmal prüfen, wie offensichtlich es nach dem Erscheinungsbild der Seite war, dass in den AGBs sowas steht [/FONT]
    [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT]
    [/FONT]

  3. #3
    Registriert seit
    18.09.08
    Ort
    good old austria
    Beiträge
    1,439
    Das ist dieser Gaunerverein zu denen auch Lebenserwartung.de, Routenplaner.de usw. gehören. Ich habe mich auch mal wo irrtümlich angemeldet und jede Menge mails und letztlich sogar eine schriftliche Mahnung erhalten.

    Ich habe mich dann mit einem Anwalt beraten und dieser hat gesagt, daß man keinen cent zahlen braucht. Denn ein Preis muß gut und deutlich und sichtbar lesbar sein und darf nicht versteckt im Kleingedruckten stehen. Diese Bande sitzt angeblich in Rumänen und treibt von dort aus ihre Unwesen. Selbst wenn ein Brief von einem Inkassobüro kommt braucht man sich kein Sorgen machen. Am besten die Verbraucherzentrale anrufen und die sagen einem dann Bescheid, welchen Musterbrief man dazu verwendet. Diesen dann an dieses Inkassobüro senden und dann ist in der Regel Schluss. Bis heute hat es noch keinen einzigen Fall gegeben, wo die Firma über das Gericht ihr Geld eintreiben ließ. Wohlwissend, daß sie jeden Prozess verlieren.

  4. #4
    Registriert seit
    12.11.01
    Beiträge
    6,188
    @claire-di-belle: es ist die gehaltsberater.de- Seite, ich weiß nicht, ob Du auch genau die meinst?

  5. #5
    Registriert seit
    12.11.01
    Beiträge
    6,188
    Ich werd mal zur Sicherheit morgen noch die Verbraucherzentrale anrufen.

  6. #6
    Avatar von stolen light
    stolen light ist offline Stehaufweibchen ¯\_(ツ)_/¯
    Registriert seit
    18.05.08
    Ort
    Umland von Berlin
    Beiträge
    5,137
    OT aber danke Goldbärchen das hab ich mir gleich abgespeichert - man weiss ja nie....!
    lg light

  7. #7
    Registriert seit
    19.04.03
    Beiträge
    7,890
    Zitat Zitat von goldbaerchen_w Beitrag anzeigen
    [FONT=Courier New]also: widerufsbelehrung in papierform, per fax usw. dann 2 wochen[/FONT]
    [FONT=Courier New]widerufsbelehrung nur online dann 1 monat[/FONT]
    Das lese ich so nicht aus dem Text raus.

    @ Jill: Tut mir leid für dich. Ich würde es so machen wie Janne es vorgeschlagen hat.

    Am besten im Inet nie seine Daten rausrücken (außer beim Online-Dougi).
    Liebe Beauties, wer eine private Frage oder ein Problem auf dem Herzen hat, kann sich gerne jederzeit per PN an mich wenden. Ihr bekommt meine ehrliche und direkte Meinung zu eurer Frage oder eurem Problem. Eure PN behandele ich streng vertraulich.

  8. #8
    Registriert seit
    09.07.04
    Ort
    somewhere over the rainbow
    Beiträge
    15,289
    Hallo Jill,
    mach es Dir doch einfach und gib den Namen dieser Seite zusammen mit einem schönen Wort wie versteckte Preise bzw. Kosten oder so mal bei google ein. Da bekommst Du garantiert Infos, die Dich wieder beruhigen.

    Oder Du schaust mal hier: http://www.golem.de/0702/50613.html

  9. #9
    Registriert seit
    18.09.08
    Ort
    good old austria
    Beiträge
    1,439
    @Jill

    Dem Gesindel, entschuldige den Ausdruck, gehören viele Seiten. Unter anderem lebenserwartung.de, routenplaner.de grusskarten-versand.de usw. usw. Gib mal online content ltd bei google ein und du wirst schauen, was da alles auftaucht

  10. #10
    Registriert seit
    12.11.01
    Beiträge
    6,188
    Das beruhigt mich irgendwie trotz allem. Ein bisschen...

Ähnliche Themen

  1. weiß jemand wie...?
    Von Nala im Forum That's Life
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 26.05.03, 14:31:09
  2. Ich weiß, blöde Frage
    Von manic monday im Forum Beauty
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 19.03.03, 13:23:15
  3. Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 12.08.02, 23:16:51
  4. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 06.08.02, 13:35:49
  5. Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 08.03.02, 09:42:36

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •