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Thema: ich blöde Nuss- weiß jemand Rat?

  1. #1
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    Standard ich blöde Nuss- weiß jemand Rat?

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    Ich brauch mal juristischen Rat...
    Wollte im I-net eine Gehaltsrechner- Site benutzen und hab mir nix dabei gedacht, als man mich bat, mich vorher zu registrieren. Ja, ich weiß, man sollte das Kleingedruckte lesen, die AGBs usw., aber ich hab eben im Stress einfach nur noch geklickt und das wars. Da mir die Seite nicht weitergeholfen hat, hab ich nicht mehr dran gedacht. 4 Wochen später dann die Mail: "Sie haben Ihre Widerrufsfrist verstreichen lassen, wir bitten Sie, die 79€ zu zahlen, die sie sich zu bezahlen verpflichtet haben." Und Tatsache, in den AGBs steht drin, dass man ne Mitgliedschaft für 12 Monate abschließt (ich frag mich noch, WOFÜR). Ich hab nicht reagiert, nun kam per Mail eine Mahnung, ich solle zahlen, ansonsten kämen Inkassogebühren usw.

    Frage: Man hat doch keine UNTERSCHRIFT von mir, ist sowas denn überhaupt gültig und rechtens? Zudem kam nach der Registrierung keine Bestätigungsemail, dass ich den Vertrag geschlossen habe.

    Wer sagt denn, dass die Emails von denen bei mir ankommen? Wer kann das beweisen?
    Soll ich nicht mal abwarten, bis man mir ganz regulär eine Mahnung auf dem Postweg zukommen lässt?

    Ach, cih weiß, ich bin leichtsinnig gewesen, aber man konnte das nicht auf den 1. Blick sehen und ich halte das einfach für Dummenfang.

    Was kann und darf ich tun bzw. sein lassen?

    Danke schonmal & liebe Grüße

    Jill

  2. #2
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    Erklär den Widerruf, schreib ihnen, dass ihre Belehrung nicht in Ordnung war und dann warte ab. Wenn noch mal was kommt, schreib mir eine pn.

  3. #3
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    Was heisst in diesem Fall registriert? Nur mit Email oder mit voller Adresse?Wie wirst du angesprochen, mit Frau Sowieso oder mit der Mailadresse oder Nick? Normalerweise ist, soweit ich weiß, eine Mahnung per Mail überhaupt nicht gültig. Und wieso gleich Mahnung und Inkasso ohne RECHNUNG????

    Du kannst nach dieser Seite mal bei Tante Google suchen, vielleicht ist da ja wirklich was faul. Zahlen würde ich jedenfalls so schnell nicht.

  4. #4
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    Nein, ich an deiner Stelle würde überhaupt nicht reagieren. Es kommen wohl noch ca. 3 emails, dann ist Schluss. Mein Sohnemann hat auch mal so eine Art Persönlichkeitstest ausgefüllt und dann kam per email die Rechnung Dann noch ein paar dubiose Inkassomails. Dann kam nichts mehr.
    Du bist nicht Schuld wenn solche "Firmen" ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben und nicht explizit auf die Zahlungsbedingungen hinweisen.

    lg
    Thea

  5. #5
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    @janne: aber ich hab ja gar keinen Widerruf geschrieben? Meinst Du, ich solle das jetzt verspätet tun?
    Ich fand es ja merkwürdig, weil sie erst schrieben, als die Widerrufsfrist zu Ende war, dabei hatte ich gar nicht gemerkt, dass ich was abgeschlossen habe...

    Sie reden mich mit Namen an, haben den Vertrag auch nochmal per pdf Datei gemailt. Meine alte Adresse haben sie auch (bin mittlerweile verzogen).

  6. #6
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    [FONT=Courier New]1. gucken ob die widerufsbelehrung korrekt war - wenn nicht: widerruf erklären[/FONT]
    [FONT=Courier New][/FONT]
    § 355
    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

    [FONT=Courier New]
    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
    (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer. (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

    also: widerufsbelehrung in papierform, per fax usw. dann 2 wochen
    widerufsbelehrung nur online dann 1 monat
    gar keine widerufsbelehrung dann spätestens 6 monate nach vertragsabschluss
    falsche belehrung: ohne frist (zb. in der online - widerufsbelehrung steht eine frist von 2 wochen - dann ist falsch belehrt worden ergo: widerruf ohne frist)
    [/FONT][FONT=Courier New][/FONT]
    [FONT=Courier New][/FONT]
    [FONT=Courier New]2. glaube ich das solche AGBs nicht zulässig sind[/FONT]


    [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT]§ 305c BGB - Überraschende und mehrdeutige Klauseln -[/FONT] [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT](1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.[/FONT]
    [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][/FONT]
    [FONT=Courier New]da müsste man aber nochmal prüfen, wie offensichtlich es nach dem Erscheinungsbild der Seite war, dass in den AGBs sowas steht [/FONT]
    [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT]
    [/FONT]

  7. #7
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    Das ist dieser Gaunerverein zu denen auch Lebenserwartung.de, Routenplaner.de usw. gehören. Ich habe mich auch mal wo irrtümlich angemeldet und jede Menge mails und letztlich sogar eine schriftliche Mahnung erhalten.

    Ich habe mich dann mit einem Anwalt beraten und dieser hat gesagt, daß man keinen cent zahlen braucht. Denn ein Preis muß gut und deutlich und sichtbar lesbar sein und darf nicht versteckt im Kleingedruckten stehen. Diese Bande sitzt angeblich in Rumänen und treibt von dort aus ihre Unwesen. Selbst wenn ein Brief von einem Inkassobüro kommt braucht man sich kein Sorgen machen. Am besten die Verbraucherzentrale anrufen und die sagen einem dann Bescheid, welchen Musterbrief man dazu verwendet. Diesen dann an dieses Inkassobüro senden und dann ist in der Regel Schluss. Bis heute hat es noch keinen einzigen Fall gegeben, wo die Firma über das Gericht ihr Geld eintreiben ließ. Wohlwissend, daß sie jeden Prozess verlieren.

  8. #8
    Avatar von stolen light
    stolen light ist offline Stehaufweibchen ¯\_(ツ)_/¯
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    OT aber danke Goldbärchen das hab ich mir gleich abgespeichert - man weiss ja nie....!
    lg light

  9. #9
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    @claire-di-belle: es ist die gehaltsberater.de- Seite, ich weiß nicht, ob Du auch genau die meinst?

  10. #10
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    Ich werd mal zur Sicherheit morgen noch die Verbraucherzentrale anrufen.

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