vielleicht ist er mit den prüfungen fertig hat aber den facharzt noch nicht. und ist sozusagen Facharzt für innere medizin kraft gesetz, früher praktischer arzt.
Praktischer Arzt respektive Praktische Ärztin (kurz „Praktiker“) sind veraltete Berufsbezeichnungen für niedergelassene Ärzte, die einen Universitätsabschluss im Fach Medizin besitzen, jedoch keine weitere Facharzt-Ausbildung.
Im Zuge der Harmonisierung des EU-Rechts wurde die Bezeichnung bei der Umsetzung der Richtlinie 93/16/EWG abgeschafft und durch den „Facharzt für Allgemeinmedizin“ beziehungsweise „Facharzt für INNERE - und Allgemeinmedizin“ abgelöst. Wichtigster Unterschied ist hierbei ein in der jeweiligen Landesweiterbildungsordnung vorgeschriebener Weiterbildungsablauf mit Mindestweiterbildungszeiten sowie eine abschließende Facharztprüfung und damit ein vergleichbarer, insgesamt verbesserter Qualitätsstandard. In Deutschland ist die Niederlassung als Vertragsarzt nur mit abgeschlossener Facharztweiterbildung möglich. Ärzte, die vor dem 1. Januar 2003 die Bezeichnung „Praktischer Arzt“ oder „Praktische Ärztin“ führten, dürfen sie weiterführen.
Geändert von apia (11.10.08 um 11:34:25 Uhr)
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