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Thema: ebay - wie bewerten??

  1. #21
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    hallo gehts noch???

    ich habe euch um rat gefragt wie ich das ganze bewerten soll und werde gleich beschimpft und als dreist abgestempelt! wieso müsst ihr hier immer direkt so zickig reagieren??

    ich habe der frau gestern abend eine mail geschrieben (ich bin sehr höflich geblieben) und warte nun auf ihre antwort.
    Liebe Grüsse,
    Samara

  2. #22
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    Zitat Zitat von Cara Beitrag anzeigen
    Ich sehe es pragmatisch: Die Verkäuferin wollte das höchstmögliche Geld für die Maschine herausholen (sonst hätte sie sie im Freundeskreis verschenkt oder im Frauenhaus abgegeben und nicht bei eBay eingestellt). samara wollte für kleines Geld eine Brotmaschine, sie fand eine. Sogar noch neu und ungebraucht steht in der Beschreibung. Die Maschine ist weder neu noch ungebraucht, sondern es fehlen Teile. Also muss man klären. Es geht ja nicht immer nur um das Geld, sondern auch um das Rechtsverständnis. Neu ist neu. Und nicht gebraucht eben ohne Krümel
    Ist ja alles klar, aber wenn einem allein das Prinzip was bedeutet, dann sollte man imho nicht einfach negativ bewerten, sondern mit dem Verkäufer kommunizieren und das Gerät, auf das man als Gebrauchtware nicht geboten hätte, zurückgeben. Edit: Das fände ich die fairste Lösung für beide Seiten.
    Geändert von Nekochan (14.10.08 um 13:57:56 Uhr)

  3. #23
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    Ich hätte die Verkäuferin auch angeschrieben und finde es absolut nicht dreist, hier nachzufragen.
    Es hätte genauso gut sein können, dass Du einiges an Geld dafür gelassen hättest, dann wäre es umso ärgerlicher, dass die Artikelbeschreibung offensichtlich nicht stimmt.

    Ich würde schon eine Entschuldigung der Verkäuferin erwarten, wenn sie sich dann nett verhält, würde ich trotzdem positiv bewerten, wenn sie zickig wird, dann nur neutral.

  4. #24
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    Zitat Zitat von sharkzzz Beitrag anzeigen
    wenn sie sich dann nett verhält, würde ich trotzdem positiv bewerten, wenn sie zickig wird, dann nur neutral.
    So würde ich persönlich es auch machen, wenn ich das Gerät behalten wollte.

  5. #25
    Avatar von HopiStar
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    Zitat Zitat von Nekochan Beitrag anzeigen
    und das Gerät, auf das man als Gebrauchtware nicht geboten hätte, zurückgeben.
    Hm, ich lese jetzt hier keinen Hinweis, das sie nicht darauf geboten hätte, bei Gebrauchtware. Nur war nicht ersichtlich, daß es sich um Gebrauchtware handelt, oder ?
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  6. #26
    Avatar von stolen light
    stolen light ist offline Stehaufweibchen ¯\_(ツ)_/¯
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    Jetzt mal ne dumme Frage: könnten die Krümel nicht auch reingefallen sein ,als die Maschine mal in der Küche stand oder für ebay fotografiert wurde oder so?
    Sind die Krümel wirklich DER Beweis dafür , dass damit gebacken wurde ?
    lg light

  7. #27
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    Ich habe nicht geschrieben, dass es dreist ist, dass Du hier fragst. Ich habe Dich gequotet als Du geschrieben hast, dass es dreist ist, dass sie gebrauchte Ware als neu verkauft. Das waren Deine Worte und dabei ging es erstmal um eine haltlose Unterstellung. Dreist ist es das zu unterstellen und ohne Klaerungsversuch bewerten zu wollen. Das sehe ich immer noch so und das ist meine Meinung, ob Du die zickig findest oder nicht.
    Ich habe mich auch darauf bezogen, dass es Dir nur ums Prinzip geht, denn Du willst die Maschine so oder so behalten und nicht zurueckgeben. Von daher verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
    Ich gehe immernoch davon aus, dass es sich um ein Versehen handelt. Warum sollte einer was bewusst als neu einstellen, wenn es gebraucht ist? Da muss der VK doch damit rechnen, dass das Aerger gibt. Ich bin ueberzeugt, dass das ein Kopierfehler war oder die Maschine steht seit Ewigkeiten bei denen rum und sie war ueberzeugt, dass sie nie benutzt wurde. Wir werden es ja jetzt erfahren. Ich finde es gut, dass Du ihr nochmal geschrieben hast. Dein urspruenglicher post dazu war aber, dass Du ohne Kontaktaufnahme und Klaerungsversuch bewerten wolltest. Das finde ich auesserst unfair und es ist auch gegen die Ebayspielregeln.
    Trotzdem verstehe ich es immer noch nicht. Was machst Du wenn sie sich tasusendfach entschuldigt und Dir die Ruecknahme anbietet? Du willst die Maschine doch trotzdem behalten. Da bist Du doch genauso weit wie vorher. Reklamationen machen doch nur Sinn, wenn Du den Artikel nicht willst, weil er mangelhaft oder anders als beschrieben ist.
    Jetzt schreibst Du ihr, "die Maschine war aber nicht neu".....
    und dann?
    People are often unreasonable and self centered
    Forgive them anyway
    For you see in the end, it is between you and God
    It never was between you and them anyway

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    http://www.youtube.com/watch?v=j7uX96dsSpU&NR=1
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  8. #28
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    Zitat Zitat von stolen light Beitrag anzeigen
    Jetzt mal ne dumme Frage: könnten die Krümel nicht auch reingefallen sein ,als die Maschine mal in der Küche stand oder für ebay fotografiert wurde oder so?
    Sind die Krümel wirklich DER Beweis dafür , dass damit gebacken wurde ?
    lg light
    Durchs Bewerten wird man das nicht herausfinden koennen. Da muss man schon nachfragen.
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  9. #29
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    Zitat Zitat von stolen light Beitrag anzeigen
    Jetzt mal ne dumme Frage: könnten die Krümel nicht auch reingefallen sein ,als die Maschine mal in der Küche stand oder für ebay fotografiert wurde oder so?
    Sind die Krümel wirklich DER Beweis dafür , dass damit gebacken wurde ?
    lg light

    es waren noch vertrocknete teigreste an dem rührgerät dran....
    Liebe Grüsse,
    Samara

  10. #30
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    Zitat Zitat von HopiStar Beitrag anzeigen
    Hm, ich lese jetzt hier keinen Hinweis, das sie nicht darauf geboten hätte, bei Gebrauchtware. Nur war nicht ersichtlich, daß es sich um Gebrauchtware handelt, oder ?
    Stimmt. In meinen Satz fehlt auch ein "vielleicht" zwischen "Gebrauchtware" und "nicht".

    Was ich eigentlich nur sagen wollte, ist, dass ich in diesem Fall bei meiner Bewertung der Transaktion nicht vom Prinzip "Abzocke" ausgehen würde, sondern von meinem Gefühl, wenn ich alles zusammen betrachte.

    Wenn ich das Gerät gebraucht nie wollte, würde ich auf jeden Fall die Rücknahme fordern. Akzeptiert der Verkäufer dies, ist alles gut für mich und es gibt eine neutrale Bewertung aufgrund der Unannehmlichkeiten. Wenn nicht, stimmt's ja vorn und hinten nicht, und dann gibt es eben auch eine neg. Bew.
    Wenn ich aber auch mit einem gebrauchten Gerät gut leben könnte und mir der dafür bezahlte Preis nicht unangemessen vorkäme, würde ich zwar dennoch das Gespräch mit dem Verkäufer suchen, aber ich würde mich wohl nicht so sehr aufregen, denn für mich wäre das Glas dann trotz allem noch halb voll und nicht halb leer. Aber das ist natürlich Einstellungssache - muß jeder selbst wissen, womit er leben kann und womit nicht.

    Bei samara fand ich es halt nur so widersprüchlich, dass sie einerseits sagte, im Großen und Ganzen sei das Gerät etc. für sie ok., aber gleichzeitig die neg. Bewertung in Betracht zog.
    Geändert von Nekochan (14.10.08 um 14:55:26 Uhr)

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