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Thema: Flug gecanceled - Schadensersatz?

  1. #1
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    Standard Flug gecanceled - Schadensersatz?

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    Ich wollte letzte Woche mit Easy Jet nach Spanien fliegen zu einer Hochzeit.

    In letzter Minute (bzw. zwei Stunden nach dem geplanten Start) wurde der Flug abgesagt wegen technischer Probleme an der Maschine.
    Ersatz gab es keinen, nur in der Maschine, die am nächsten Tag zur gleichen Zeit startete, waren laut Durchsage noch ein paar Plätze frei, was aber witzlos war für uns, weil wir dann zu spät gekommen wären.

    Der junge Mann am Schalter redete was Unverständliches in drei Sprachen von 250 € und drückte uns einen Zettel in die Hand. Ich rief am nächsten Tag bei der Hotline von Easy Jet an und man sagte mir, der Flugpreis würde zurück erstattet. Auf mehr hätte ich keinen Anspruch.

    Auf der Information steht: Man hat Anspruch auf 250€ Entschädigung, wenn der Flug abgesagt wird und innerhalb einer akzeptablen Zeit kein Ersatz gestellt wird. Dies gilt nicht bei
    extraordinary circumstances, which could have not been avoided, including Air traffic Control, Weather, Civil unrest, Terrorist alerts, Strike action and unexpected flight safety shortcomings.

    Die Dame an der Hotline meinte, in unserem Falle gälte letzteres.
    Nun, damit ist ja eigentlich alles abgedeckt. Wann bitte sollte das Geld dann bezahlt werden? Wenn der Pilot keine Lust hat?

    Wir haben Unkosten für einen Leihwagen, Parkgebühren, evtl. auch für die reservierten Hotelzimmer und die für uns bestellten Essen. (Das Brautpaar ist auf Hochzeitsreise und ich will sie erst danach dazu befragen).

    Hat jemand von euch Erfahrungen diesbezüglich? Muss man das bei einer Billigairline einfach unter dumm gelaufen abhaken oder lohnt es sich, hartnäckiger nachzufragen?
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  2. #2
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    Ich habe zwar keine Ahnung, wie das rechtlich geregelt ist, aber ich glaube nicht, dass für "Billigairlines" gesonderte Vorschriften gelten.

    Ansonsten hast Du mir einen kleinen Schreck eingejagt, da ich nächsten Freitag erstmals mit easyjet fliegen will.

    Zwar habe ich es bei Lufthansa dieses Jahr auch schon 2x erlebt, dass ich wegen technischer Probleme wieder aus dem Flugzeug steigen durfte, aber da wurde dann wenigstens für eine Umbuchung auf den nächsten Flug noch am selben Tag (im 1. Fall) bzw. für eine komplette Ersatzmaschine (im 2. Fall) gesorgt.

  3. #3
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    Aber was ist die Definition einer "akzeptablen Zeit"?
    24 Stunden finde ich nicht akzeptabel.
    Viele Grüße, Lilalucy

  4. #4
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    Wen ich dieses Paragraphenenglisch richtig verstehe, hat man das Right of Compensation and Assistance nach zwei bzw. drei Stunden Verspätung, je nach Länge des Fluges.
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  5. #5
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    Ich habe das ganze durch wegen ausgefallenem Flug bei heftigem Schneefall. Ganz einfach, Du forderst von denen Dein Geld zurück, ggf auch mehr (da gibt es EU-weite Vorschriften die für alle europäischen Flüge gelten). Weigern die sich zu zahlen (an jedem Flughafen steht detailliert wie viel Geld sie zahlen müssen, die 250 Euro kommen mir bekannt vor), dann geht das ganze an das Luftfahrtbundesamt, die haben einen umfangreichen Fragebogen. Das Luftfahrtbundesamt hat sich damals innerhalb 3 Tagen gemeldet und alles weitere veranlasst (ging letztlich über die gleiche Behörde Dänemarks...).

  6. #6
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    @ Franzi W.

    Den Flugpreis bekomme ich zurück.
    Ich bin mir nur nicht im Klaren darüber, ob ich zusätzlich Anspruch auf die 250 € Entschädigung habe für meine Unkosten etc ... die liegen schon ohne Hotelkosten bei 130 €.
    Choose your battles wisely

  7. #7
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    Guck mal hier:
    http://de.answers.yahoo.com/question...4094759AA967jD
    etwas runterscrollen zur besten Antwort, da hast du es.

  8. #8
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    Vielleicht hilft Dir das weiter:
    http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?recht96.htm

    Die Airline haftet meines Wissens nicht für die Stornkosten oder Kosten für Eure Hotelzimmer, Parkhausgebühren oder sonstiges. Ihr hab nur den Flug beim carrier gebucht sonst nix. Ist ja keine Pauschalreise bei der Ihr dann den Veranstalter in die Haftung nehmen müsst.

    VG
    Sun

  9. #9
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    Zitat Zitat von paulinka Beitrag anzeigen
    @ Franzi W.

    Den Flugpreis bekomme ich zurück.
    Ich bin mir nur nicht im Klaren darüber, ob ich zusätzlich Anspruch auf die 250 € Entschädigung habe für meine Unkosten etc ... die liegen schon ohne Hotelkosten bei 130 €.

    Du hast Anspruch auf den Flugpreis plus 250 Euro Entschädigung pauschal.

    Formulare im Beschwerdefall hier:
    http://www.lba.de/cln_009/nn_67048/D...e__GenTab.html

  10. #10
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    Franzi,
    bei einem von mir angeclickten Link beim LBA sieht mir das eher so aus, als wäre das Formblatt für den Carrier und nicht für den Pax.
    Allein die Formulierung "in Ihrem Unternehmen etc".
    Entweder hab ich nicht richtig die Anweisungen gelesen aber ich glaub kaum, daß sich jeder Passagier die A/C Registration aufschreibt.

    Oder hab ich da was überlesen?

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